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Der Familienpakt Bayern wünscht schöne Sommerferien!

Wir hoffen, Sie starten gut in die Sommerferien und wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine erholsame Zeit. Die anstehenden Sommerferien können für berufstätige Eltern und Arbeitgeber zur Herausforderung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden. Die Anbietung einer Ferienbetreuung können eine große Hilfe sein. Als Familienpakt Bayern legen wir sehr großen Wert darauf, die Vereinbarkeit von Familiärem und Beruflichem auch zu Ferienzeiten weiter zu unterstützen und voranzutreiben. In diesem Rahmen haben wir für Sie Unterstützungsmaterial zusammengestellt, wie eine Ferienbetreuung erfolgreich gelingen kann. Informieren Sie sich hierzu in unserem Kurzleitfaden „Innerbetriebliche Ferienbetreuung“ und der zugehörigen To-do-Liste.  

Neuer Quick-Check „Innen- und Außenkommunikation der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Mit unserem Format "Quick-Check", möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich selbst in Bezug auf familienfreundliche Personalpolitik einzuschätzen, Potenziale zu identifizieren und Anregungen zu erhalten. Nach unserem initialen Quick-Check "familienfreundliche Unternehmenskultur" möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, in verschiedenen Themenbereichen eine Einschätzung zu erhalten. In diesem Rahmen werden wir ergänzend in regelmäßigen Abständen themenspezifische Quick-Checks auf unsere Website einstellen. 
(Die besten Angebote für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nützen wenig, wenn sie kaum jemand kennt.) Kommunikation nach außen dient der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität enorm und erleichtert damit die Gewinnung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Interne Kommunikation, durch beispielsweise Workshops, dient dabei, zu erfahren, ob bei allen Beschäftigten die Informationen angekommen sind oder es Verbesserungsvorschläge, neue Ideen und Anregungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt.
Schätzen Sie sich in unserem neuen Quick-Check „Innen- und Außenkommunikation der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ selbst ein! Hier geht’s zum Check. 

Familienpakt Bayern Imagefilm

Mit unserem neuen Imagefilm gewähren wir einen kurzen Einblick in den Familienpakt Bayern und zeigen Beispiele der guten Praxis auf, wie die Vereinbarkeit erfolgreich gelingen kann.
Lassen Sie sich unseren Film nicht entgehen und helfen auch Sie dabei, die Reichweite des Familienpaktes in Bayern noch zu erweitern! Liken Sie das Video gerne auf Facebook und teilen Sie es mit ihren Freunden, denn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht uns alle an.

Telearbeit - Home-Office und Mobiles Arbeiten           

Die Digitalisierung bringt viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise große Flexibilität. Mitarbeiter eines Unternehmens sind nicht mehr zwingend an ihren Schreibtisch im Büro gebunden, sondern können ihre Arbeit nun beispielsweise auch von zu Hause oder unterwegs verrichten. Doch was ist für den Arbeitgeber zu beachten? Mit dieser Frage werden wir immer wieder konfrontiert.

Unter dem Begriff Telearbeit werden häufig alle Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen Mitar-beiter einen Teil der Arbeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten - unabhängig davon, ob die Arbeit von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz oder von unterwegs (mobil) erfolgt.

Die gesetzliche Definition unterscheidet jedoch zwischen Telearbeit im engeren Sinne und „mobilem Arbeiten": „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."

Im Gegensatz dazu ist mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) bisher nicht gesetzlich definiert. Das Mobile Arbeiten baut zwar - ebenso wie die Telearbeit - auf einer Verbindung zum Betrieb per Informations-und Kommunikationstechnik auf. Diese Arbeitsform zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können von beliebigen anderen Orten mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit, unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen, erledigen.

Weitere Informationen finden Sie auch in einer aktuellen Veröffentlichung von Erfolgsfaktor Familie sowie einer zugehörigen Toolbox. 

Der Familienpakt unterwegs in den bayerischen Landkreisen

Seit Anfang dieses Jahres führte der Familienpakt Bayern bereits vier Kooperationsveranstaltungen mit Landratsämtern durch. In Landsberg, Ansbach, Eichstätt und Fürstenfeldbruck durften wir bereits insgesamt 100 neue Mitglieder begrüßen!
Über neue Termine bleiben Sie auf unserer Homepage auf dem Laufenden.

Terminausblick
 

Der Familienpakt im Landkreis Neu-Ulm - Kooperationsveranstaltung mit und im Landratsamt Neu-Ulm am 17.10.2019 von 10 – 12 Uhr

Jahresfachveranstaltung des Familienpakts Bayern - am 6.12.2019, 10 – 13 Uhr in München


Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Ihre Servicestelle Familienpakt Bayern

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Ihre Servicestelle Familienpakt Bayern

Servicestelle Familienpakt Bayern
Bernhard-Wicki-Straße 8
80636 München

Telefon: +49 (0) 89 5790-6280 
Telefax: +49 (0) 89 5790-6281
E-Mail: servicestelle@familienpakt-bayern.de

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