Der Deutsche Bundestag sowie Bundesrat hat die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche beschlossen. Grundlage dafür war ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein „Mutterschutzanpassungsgesetz“ (20/14231), dem das gesamte Parlament zustimmte. Die Entscheidung basierte auf einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/14783).