Der heutige Buß- und Bettag ist in Bayern schon lange kein gesetzlicher Feiertag mehr, Schulen und viele Kindergärten bleiben allerdings geschlossen. Für Eltern bedeutet das: Sie müssen arbeiten und sich gleichzeitig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Ihre Angestellten bei dieser Herausforderung unterstützen.