Am 01. Januar 2024 sind neue Regelungen für das Kinderkrankengeld in Kraft getreten, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sollen. Diese wurden im Pflegestudiumstärkungsgesetz vergangenen Dezember vom Bundesrat und Bundestag beschlossen und gelten in den kommenden zwei Jahren (2024 und 2025).