Das Landespflegegeld soll 1.000 Euro pro Jahr betragen und von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern (im Zeitpunkt der Antragstellung) beantragt werden können.
Die Bayerische Staatsregierung will mit dem neuen Landespflegegeld pflegebedürftige Men-schen schnell und unbürokratisch unterstützen. Es soll dazu dienen, dass sich Pflegebedürftige selbst etwas Gutes tun oder ihren pflegenden Angehörigen, Helferinnen und Helfern eine finan-zielle Anerkennung zukommen lassen.
Wer bekommt das Landespflegegeld?
- Für den Antrag auf Landespflegegeld muss mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt sein (Bescheid der Pflegekasse).
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Bayern liegen.
- Das Landespflegegeld ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflege-heim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Was muss man tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?
Um Landespflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden.
- Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für das laufende Pflegegeldjahr muss der An-trag bis zum 31.12.2018 eingereicht werden.
- Das Antragsformular ist unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp zum Download oder bei Finanzämtern, Landratsämtern sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich.
- Der ausgefüllte Antrag muss an die Landespflegegeldstelle in 81050 München geschickt werden.
- Die Bearbeitung der Anträge übernimmt die Landespflegegeldstelle, die unter www.landespflegegeld.bayern.de Informationen rund um das Landespflegegeld bereit-gestellt hat.
- Es ist nicht erforderlich, den Antrag jedes Jahr erneut zu stellen. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort. Fallen die Anspruchsvorausset-zungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Be-steht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
- Das Landespflegegeld wird erstmals ab September 2018 ausgezahlt.
Die Einführung des Landespflegegeldes ist ein Baustein des neuen Pflege-Paketes für Bay-ern. Ziel des Pflege-Paketes ist es, eine zukunftsfähige Infrastruktur in der Pflege weiterzu-entwickeln und Pflegebedürftige bestmöglich zu unterstützen. So sollen Millioneninvestitio-nen auch die stationäre Pflege bei der Schaffung neuer Kurzzeitpflegeplätze unterstützen und zur Entlastung von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen beitragen.
Bei Fragen:
E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder telefonische Auskunft bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: Tel: 089-1222213
FAQs: http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf