Welche Möglichkeiten für Beschäftigte zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf schaffen Sie hinsichtlich der vorgesehenen Arbeitszeit?
Herausfordernde Situationen erfordern individuelle Arbeitszeitmodelle und Freistellungsmöglichkeiten: Über die gesetzlichen Regelungen der Pflegezeit hinaus bietet Audi daher betroffenen Mitarbeitenden die Möglichkeit, die teilweise oder vollständige Freistellung von sechs Monaten auf bis zu drei Jahre auszuweiten.
Wird zum Ende dieser Audi Pflegezeit weiterhin Zeit für die Pflege von Angehörigen benötigt, können Beschäftigte mit einer bis zu vierjährigen Wiedereinstellungszusage aus dem Unternehmen ausscheiden. Der Wiedereinstieg erfolgt begleitet durch das Qualifizierungsprogramm Job & Family auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitszeitwünsche.
Grundsätzlich ist Audi zudem für alle Formen und Umfänge der Teilzeit offen.
Im Rahmen der verkürzten Vollzeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten auf bis zu 28 Wochenstunden reduzieren. Diese Form der befristeten Teilzeit bietet insbesondere Beschäftigten mit pflegebedürftigen Angehörigen, bei denen kein Pflegegrad vorliegt, eine Möglichkeit, ihre Arbeitszeit wiederholt und ohne Unterbrechung zu reduzieren. Wird ein längerer Freistellungszeitraum mit finanzieller Absicherung benötigt, kann nach Rücksprache mit der/dem Vorgesetzten ein Sabbatical vereinbart werden. Im Rahmen dieser befristeten Teilzeit in Blockphasen kann eine bis zu zweijährige Freistellungsphase mit vorangehender oder sich anschließender Arbeitsphase vereinbart werden.
Des Weiteren haben pflegende Beschäftigte Anspruch auf das tariflich geregelte Zusatzgeld (T-ZUG) und können jährlich eine Umwandlung dieser Zahlung in sechs bezahlte Freistellungstage für die Pflege von Angehörigen beantragen. Sofern Beschäftigte von dieser Regelung Gebrauch machen, erhalten sie von Audi zwei zusätzliche, arbeitgeberfinanzierte Freistellungstage und dies insgesamt zweimal pro Angehörigen.
Zudem können Mitarbeitende im Rahmen des Mobilen Arbeitens nach Absprache mit ihrer Führungskraft ganztägig oder tagesanteilig von Montag bis Samstag zwischen 6 und 22 Uhr an einem flexiblen Arbeitsort außerhalb des Betriebs arbeiten, sofern die Arbeitsaufgabe dafür geeignet ist. Die Wahlmöglichkeit von Arbeitsort und -zeit ermöglicht individuelle Freiräume und erleichtert somit die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Ist der Mitarbeitende dauerhaft auf feste, planbare Arbeitstage von Zuhause angewiesen, kann nach Abstimmung mit seinem Vorgesetzten Telearbeit vereinbart werden. Im Gegensatz zum Mobilen Arbeiten wird ein häuslicher Arbeitsplatz dauerhaft eingerichtet und der Anspruch auf das Arbeiten Zuhause dem Mitarbeitenden vertraglich zugesichert.