Wochenschau vom 27.08.2021

Wochenschau vom 27.08.2021

Wir fassen zusammen: Neue Corona-Regeln beschlossen, Start ins neue Kita-Jahr, Vierte Welle trifft vor allem die Jüngeren, Biontech und Moderna streben Zulassung für die Corona-Impfung von Kleinkindern noch für dieses Jahr an, Was hinter der Hospitalisierungsinzidenz steckt

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich weiter eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im August auf 99,4 Punkte gefallen, nach 100,7 Punkten im Juli.  Der Rückgang war vor allem auf deutlich weniger optimistische Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen. Insbesondere im Gastgewerbe und im Tourismus wachsen die Sorgen. Die aktuelle Lage bewerteten die Unternehmen hingegen etwas besser als im Vormonat. Lieferengpässe bei Vorprodukten in der Industrie und Sorgen wegen steigender Infektionszahlen belasten die Konjunktur.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Neue Corona-Regeln beschlossen

Seit Montag gelten in Bayern die neue Corona-Regeln. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Minister Holetschek betonte: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Klar ist auch: Im Innenbereich ist das Infektionsgeschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.“ Der Minister fügte hinzu: „Wir senken den Schwellenwert für Testungen daher weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab. Die Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich identifizieren und isolieren zu können.“

Seit Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für:

– die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7   der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)

– den Zugang zur Innengastronomie

– die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen

– Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen

– Sportausübungen in geschlossenen Räumen

– und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Der Minister ergänzte: „Um die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen, bleibt es für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen aber bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.“

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.

Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.

Holetschek betonte: „Ich appelliere an alle Menschen in Bayern, sich gegenseitig weiterhin zu unterstützen und Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich an die Corona-Schutzmaßnahmen und achten Sie auf die Hygieneregeln. Corona ist weiterhin gefährlich und hoch ansteckend.“

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Start ins neue Kita-Jahr

In diesen Tagen starten viele Kinderbetreuungseinrichtungen ins neue Kita-Jahr unter Pandemiebedingungen. Bei den Corona-Tests für Kinder wird das bewährte System der Berechtigungsscheine bis Ende des Jahres in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Familienministerin Trautner: „Das Testangebot für Kinder ist weiterhin freiwillig und ein wichtiger Baustein in unserer Teststrategie, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Ich will an alle Eltern appellieren: Nutzen Sie diese kostenfreie Möglichkeit und testen Sie ihre Kinder regelmäßig und unkompliziert zuhause! Gerade zum Ende der Urlaubszeit ist dies sehr wichtig, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und coronabedingte Schließungen von Kita-Gruppen, wovon viele weitere Kinder und Beschäftigte betroffen wären, zu vermeiden!“

Die Kinderbetreuungseinrichtungen wurden bereits Mitte August mit einem Newsletter über die Fortführung des Testkonzepts informiert und geben ab 1. September pro Kind insgesamt drei aktualisierte Berechtigungsscheine im Abstand von mindestens fünf Wochen aus. Das System bleibt wie gehabt: Die kostenfreien Selbsttests können durch die Eltern in einer Apotheke ihrer Wahl gegen die Vorlage eines Berechtigungsscheins abgeholt werden. Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits pro Kind. Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Die Testungen der Kinder erfolgen idealerweise zwei Mal pro Woche in regelmäßigen Abständen (z.B. Montag und Donnerstag). Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorgelegt werden. Auch beim pädagogischen Personal wird das bewährte System fortgeführt: Die Kita-Beschäftigten können sich zweimal pro Woche selbst testen und erhalten dazu kostenlose Selbsttests.

Zahlreiche Kinder besuchen in den kommenden Tagen das erste Mal eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten. Es ist sehr wichtig, dass die Phase der Eingewöhnung in die Kita auch in Corona-Zeiten gemeinsam mit den Eltern durchgeführt wird, betont Familienministerin Trautner: „Der Übergang von der Familie in die Kita ist für die Kinder ein prägender Moment in ihrem jungen Leben. Denn in unseren Kitas sammeln viele Kinder die ersten Erfahrungen mit frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung außerhalb der eigenen Familie. Das ist ein großer Schritt für die Kinder, aber auch für die Eltern. Umso wichtiger ist es, dass dieser Prozess gemeinsam durchlaufen wird. Auch in Zeiten von Corona dürfen Eltern grundsätzlich bei der Eingewöhnung ihres Kindes dabei sein und dazu die Einrichtung unter Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln betreten.“

Auch beim Umgang mit Krankheitssymptomen wird die bestehende Regelung im neuen Kita-Jahr fortgesetzt. Kindern ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung trotz der Symptome nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion vorgelegt wird. Besucht ein Kind die Kita erst nach Abklingen der leichten Symptome, so ist ein Corona-Test nicht erforderlich. Kranke Kinder mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben wie sonst auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit diesen Symptomen ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist und ein negatives Testergebnis auf eine Corona-Infektion vorliegt. Ein Selbsttest ist – auch bei einer leichten Symptomatik – allerdings nicht ausreichend, es muss sich um einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest handeln.

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Vierte Welle trifft vor allem die Jüngeren

Die vierte Corona-Welle nimmt nach Angaben des Robert Koch-Instituts vor allem über Ansteckungen bei Jüngeren weiter an Fahrt auf. Gleichzeitig nehme die Verbreitung auch unter den mittleren Altersklassen zu, hieß es im RKI-Wochenbericht. Ins Krankenhaus kämen dann in der Regel vor allem die Ungeimpften. Die Sieben-Tage-Inzidenz bei Ansteckungen unter den 15- bis 34-Jährigen lag am Donnerstag bei 115 pro 100.000 Einwohnern. Das war fast doppelt so hoch wie der bundesweite Vergleichswert (66) in der Gesamtbevölkerung. Allerdings gibt es starke regionale Unterschiede: Die Werte schwankten am Donnerstag zwischen 122 Fällen pro 100.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen und 15,5 in Sachsen-Anhalt. Die Älteren mit dem höchsten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe sind größtenteils schon geimpft und geschützt. In der Gruppe ab 60 Jahren steigen die Inzidenzen innerhalb einer Woche im Moment bundesweit nicht mehr über 17 Fälle pro 100.000 Einwohner.

 

Krankenhauspatienten immer jünger

Ein Grund für die hohe Zahl der Ansteckungen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen könnte auch die abnehmende Impfbereitschaft sein. So stieg der Anteil immunisierter Bundesbürger im Vergleich zur Vorwoche nur noch langsam. Mit Datenstand vom 25. August waren fast 65 Prozent mindestens einmal und fast 60 Prozent vollständig geimpft. Eine Woche vorher lagen diese Quoten bei rund 64 Prozent bei den Erst- und 58 Prozent bei den Zweitimpfungen.

Die vermehrten Infektionen bei den Jüngeren machen sich nach der RKI-Analyse auch beim Blick auf die Klinikdaten bemerkbar. Waren Anfang des Jahres die Krankenhauspatienten mit Covid-19 im Schnitt 77 Jahre alt, liegt der Altersdurchschnitt seit Mitte August bei 46-48 Jahren.Der zuletzt allgemein abnehmende Trend in Kliniken setze sich nicht fort, so das RKI. Die Zahl der Covid-Patienten befinde sich zwar noch auf niedrigem Niveau, steige jedoch sichtbar an - vor allem bei den 35- bis 59-Jährigen. Die große Mehrzahl der Covid-Patienten in Krankenhäusern ist nicht geimpft. Impfdurchbrüche seien sehr selten, heißt es im Bericht.

Diesen Freitag stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erneut: Sie liegt nun bei 70,3. Das RKI meldete 12.029 registrierte Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden - vor einer Woche waren es noch 9280 Ansteckungen. Die Zahl der Todesfälle erhöhte sich um 14.

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Biontech und Moderna streben Zulassung für die Corona-Impfung von Kleinkindern noch für dieses Jahr an

Für Kinder unter zwölf Jahren könnte es schon in diesem Jahr einen zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geben. Die beiden Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna streben eigenen Angaben zufolge noch im Herbst einen Zulassungsantrag an. Die aktuell laufenden Studien und Tests an Kindern, die jünger sind als zwölf Jahre, sollen im September und Oktober abgeschlossen sein.

Von diesem Zeitplan gehen auch deutsche Mediziner fest aus. „Wir erwarten, dass Ende September Studiendaten für die Sechs- bis Zwölfjährigen vorliegen werden und Ende Oktober für die 0,5- bis Fünfjährigen“, sagte Jörg Dötsch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. „Danach könnte es eine zügige Zulassung durch die europäische Arzneibehörde Ema geben, wie es auch schon bei den anderen Altersklassen der Fall war.“

Bisher testen nur Biontech/Pfizer und Moderna ihre Mittel in der Altersgruppe der unter Zwölfjährigen. An den Studien nehmen jeweils mehrere Tausend Kinder im Alter ab sechs Monaten teil. Bei Biontech laufen die Tests über Kliniken und Arztpraxen in den USA, Finnland, Polen und Spanien. Beide Mittel beruhen auf der Botenstoff-Technologie mRNA und haben bei Jugendlichen und Erwachsenen eine hohe Schutzwirkung bewiesen.

Bisher zeichnet sich ab, dass beim Biontech/Pfizer-Impfstoff auch für Kinder zwei Impfungen nötig sein werden, die aber eine deutlich geringere Wirkstoffdosis haben müssen. Nach Angaben von Pfizer wurden für die finalen Tests in der Altersgruppe fünf bis elf Jahre eine Dosis von zehn Mikrogramm ausgewählt und für die noch Jüngeren von drei Mikrogramm. Die bei Erwachsenen und Jugendlichen übliche Dosis ist 30 Mikrogramm. Für die Hersteller sind die Tests mit Kindern besonders herausfordernd. „Die Studien in dieser Altersklasse haben höhere Auflagen, mehr Vorschriften und sind auch zeitlich aufwendiger“, erläutert Dötsch, der an der Uniklinik Köln die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin leitet.

 

Zunächst wohl keine Empfehlung der Stiko

Das betrifft nicht nur die Dosierung, das Sicherheitsprofil und die Behandlung der Kinder als Patienten im gesamten Studienzeitraum. „In den Studien muss der individuelle Nutzen einer Impfung klar nachgewiesen sein“, sagt Dötsch. „Der gesellschaftliche Nutzen darf bei der Bewertung keine Rolle spielen.“

Ergeben die Daten von Biontech und Moderna auch in der jüngsten Altersklasse ein eindeutig positives Bild, könnte es vier bis sechs Wochen nach Einreichung der Anträge eine Freigabe durch die Ema geben – also etwa im November. So lange hat die in Amsterdam ansässige EU-Behörde auch bei den bisherigen Verfahren für eine Prüfung gebraucht. Ob in Deutschland dann noch in diesem Jahr die mRNA-Impfstoffe für Kinder eingesetzt werden, ist allerdings fraglich. Mediziner gehen davon aus, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) ihren bisherigen Kurs beinbehalten und zunächst keine allgemein gültige Empfehlung für eine Impfung von Kindern unter zwölf Jahren geben wird.

 

Vorteile der Impfung überwiegen

Nachdem die Ema die Mittel von Biontech Ende Mai für diese Gruppe zugelassen hatte, folgte die Stiko nur mit einer eingeschränkten Empfehlung etwa für Jugendliche mit Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren. Die Experten hielten die Datenlage angesichts möglicher Nebenwirkungen für noch nicht ausreichend. Die uneingeschränkte Empfehlung gab die Stiko erst am 16. August – zweieinhalb Monate nach der behördlichen Zulassung. Die Erfahrungswerte etwa nach zehn Millionen geimpften Jugendlichen in den USA hätten gezeigt, dass die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen, teilte das Gremium mit.

Kinderarzt Dötsch spricht sich für eine Impfung der unter Zwölfjährigen aus, wenn ein klarer individueller Nutzen erkennbar ist, sei es aus gesundheitlicher oder aus sozialer Sicht. Argumente, dass die sogenannte Herdenimmunität schneller erreicht werden müsse, lässt er nicht gelten. „Kinder dürfen nicht geimpft werden, um die Gruppe der Erwachsenen zu schützen. Erwachsene müssen das Verantwortungsbewusstsein aufbringen, dies selbst zu tun“, sagt Dötsch. Eltern rät er, die Einschätzung der Stiko zu einer Kinderimpfung abzuwarten.

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Was hinter der Hospitalisierungsinzidenz steckt

Das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) hat einen ersten Vorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Formulierungshilfe des Ministeriums an die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Laut dem Vorschlag soll statt der Fallzahlen besonders die „Hospitalisierungsinzidenz“ herangezogen werden, um zu bemessen, welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Die Hospitalisierungsinzidenz zeigt die im Krankenhaus aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Am Montag dieser Woche hatte die Bundesregierung beschlossen, künftig auf die Krankenhausbelegung als maßgeblichen Gradmesser im Infektionsschutzgesetz zu setzen.

Der Schwellenwert, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sei „jeweils unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten festzusetzen mit dem Ziel, eine drohende Überlastung der regionalen stationären Versorgung zu vermeiden“, heißt es in dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt. Einbezogen werden könnten etwa auch die Infektionsdynamik und wie viele Menschen geimpft sind. Das bedeutet, dass der Bund die Pandemiebekämpfung wieder stärker den Bundesländern überlässt. „Entscheiden müssen die Länder“, sagte Spahn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Sie behalten auch alle anderen Pandemiekriterien im Blick und können damit die Lage in ihrer Region am besten beurteilen.“

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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