Wochenschau vom 09.04.2021

Wochenschau vom 09.04.2021

Wir fassen zusammen: Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung; Wissenswertes über die Luca-App; Corona-Tests in der Wirtschaft & Weltgesundheitstag am 07. April 2021

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet an diesem Freitag bundesweit 25 464 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden. Intensivmediziner warnen vor einer Überlastung der Krankenhäuser: Steige die Zahl der Corona-Neuinfektionen weiter, könnten mancherorts bald keine freien Intensivbetten mehr zur Verfügung stehen.

Die für Montag geplante Konferenz von Kanzlerin Merkel mit den Länderchefinnen und -chefs ist abgesagt. Stattdessen soll das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden, um bundesweit einheitliche Corona-Regelungen zu schaffen. Auch aus den Reihen des Bundestags war eine Verschiebung der MPK gefordert worden. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD dringen auf eine stärkere Mitsprache des Bundestages bei der Pandemie-Bekämpfung. Das Parlament müsse über den Stand der Pandemie und die nötigen Schlussfolgerungen beraten, forderten Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus, sein SPD-Kollege Rolf Mützenich sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in einem Brief an Merkel und Müller. "Geeigneter Rahmen könnte eine Regierungserklärung sein oder eine vereinbarte Debatte", hieß es.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung

Folgende Informationen sind bekannt:

Die Infektionszahlen befinden sich auf einem Niveau, das mit dem Jahresbeginn 2021 vergleichbar ist. Auch die Anzahl der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten steigt an und befindet sich auf einem vergleichbaren Niveau.

Impfen wirkt. Mit der Einbindung der niedergelassenen Ärzte in die Impfkampagne zum 31. März 2021 wurde ein ganz erheblicher Meilenstein in der Pandemiebekämpfung erreicht. Zusammen mit den ab diesem Monat deutlich umfangreicheren Lieferungen der Impfstoffe können so weitere Schritte hinaus aus der Pandemie getan werden.

Nach wie vor kommt umfangreichen Testungen erhebliche Bedeutung zu. Es ermöglicht das Aufspüren und Brechen von Infektionsketten und schafft so Sicherheit. Testen ermöglicht das Offenhalten von gesellschaftlich wichtigen Bereichen, wie insbesondere dem Schulbetrieb.

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat am 07. April 2021 beschlossen:

  1. Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.

  2. Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.

  3. Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.

  4. Weitere Anpassungen für den Bereich des Einzelhandels gelten ab dem 12. April.

  5. Im Bildungsbereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemiegeschehens sind. Um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bestmöglich zu schützen, wird die Teststrategie konsequent umgesetzt und bedarfsgerecht nachjustiert.

  6. Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger besteht keine Notwendigkeit für erhebliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen mehr. Daher können für sie Beschränkungen teilweise entfallen. In Betracht kommen insbesondere die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten, wo diese vorgesehen sind (z.B. beim Besuch des Einzelhandels). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.

  7. Impfungen in Betrieben mindern nicht nur das Infektionsrisiko in diesen Betrieben und verringern Produktionsausfälle. Ein geringes Infektionsrisiko in großen Betrieben dient unmittelbar dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Noch im April 2021 soll im Rahmen eines Modellprojekts für die Beschäftigten von zehn größeren bayerischen Arbeitgebern ein Impfangebot durch den betriebsärztlichen Dienst gemacht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird in Abstimmung mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zehn Unternehmen auswählen.

  8. Die digitale Kontaktdatenerfassung ist zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschied das Bayerische Staatsministerium für Digitales, eine landesweite Lizenz für Luca zu erwerben. Das System erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung.

 

Luca-App in Bayern – Das müssen Sie wissen

Schon seit einigen Wochen kann jeder die Luca-App zur Corona-Kontaktverfolgung kostenlos aufs Smartphone laden. Nun hat auch der Freistaat beschlossen, die Luca-App zur Kontaktverfolgung zu benutzen. Wir erklären, was das bedeutet, wie die Luca-App funktioniert und was sie von der Corona-Warn-App unterscheidet.

Was bedeutet es, dass die Luca-App in Bayern kommt?

Das bedeutet, dass die bayerischen Gesundheitsämter Informationen mit der App austauschen sollen. Bayern ist nicht das erste Bundesland, das die Luca-App einsetzt, auch Baden-Württemberg und Thüringen sind schon dabei.

Was ist der Gedanke hinter der Luca-App?

Mit Luca sollen Restaurants und Veranstalter die "Zettelwirtschaft" ersetzen können, die beim Eintragen der Gäste entsteht. Anstatt jedes Mal beim Betreten eines Restaurants, eines Kinos, eines Stadions oder jeder anderen Gelegenheit, bei der Menschen zusammen kommen, erneut Namen, Adresse und Telefonnummer hinterlassen zu müssen, brauchen Veranstalter und Gast nur die App installiert zu haben und dort einmal ihre Daten zu hinterlassen.

Wer das Gelände betritt, scannt einen QR-Code, die Daten werden erfasst und können im Falle einer festgestellten Infektion mit den Gesundheitsämtern geteilt werden. Schon im letzten Sommer waren ähnliche Apps in manchen Restaurants im Einsatz. Luca bietet aber eine direkte Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern und soll damit für schnellere und einfachere Übertragungen sorgen.

Was ist der Unterschied zur Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App funktioniert passiv – sie sucht nebenbei nach Kontakten, die uns nahe kommen, ohne dass wir etwas davon merken. Die Luca-App wird aktiv benutzt: Wenn wir an einen Ort kommen, der die Luca-App unterstützt, können wir den Code scannen und unser Check-In wird registriert.

Der Vorteil: Die Luca-App ist mit klassischen Daten auf Stift und Papier kombinierbar. Die Corona-Warn-App, für die nun ebenfalls eine Check-In-Funktion geplant ist, macht es nicht möglich, sie mit Daten von außerhalb zu kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunk und auf der Seite der Luca App.

 

Corona-Tests in der Wirtschaft:

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 2021 wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Monitoring durchzuführen, inwiefern Unternehmen bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten regelmäßige Corona-Testangebote unterbreiten und somit ihrer vereinbarten Selbstverpflichtung nachkommen.

Nur liegen Ergebnisse der Umfragen bei Beschäftigten und Unternehmen vor. Die Evaluation der Bundesregierung beruht auf zwei Säulen: einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung und einer repräsentativen Unternehmensbefragung. Insgesamt wurden etwa 2.500 Beschäftigte und 1.000 Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mitte März befragt.

Ziel der zeitgleichen Befragungen war es, bei der Bewertung sowohl Beschäftigten- als auch Arbeitgeberseite abzudecken, um eine ausgewogene Sicht auf das aktuelle Testangebot in der Wirtschaft zu erhalten. Beide Umfragen kommen dabei zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

Laut Unternehmensbefragung bieten heute über die Hälfte der Unternehmen Beschäftigten, die vor Ort arbeiten, mindestens einmal wöchentlich Tests an. Weitere Unternehmen planen dies bis etwa Mitte April. Somit haben insgesamt 69 Prozent der Unternehmen jetzt oder in Kürze ein regelmäßiges Testangebot für ihre Beschäftigten.

Zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gelangen Sie hier.

 

Weltgesundheitstag am 07. April 2021: „Building a fairer, healthier World”

Der Weltgesundheitstag wird Jahr für Jahr auf der ganzen Welt am 7. April begangen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erinnert mit diesem Tag an ihre Gründung im Jahr 1948. Sie legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz für den Weltgesundheitstag fest. Ziel ist es dabei, dieses aus der Sicht der WHO vorrangige Gesundheitsproblem ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.

Erstmalig für das ganze Kalenderjahr legt die WHO mit dem Kampagnenmotto "Building a fairer, healthier world" 2021 den Schwerpunkt auf die gesundheitliche Chancengleichheit (Health Equity). Die 8-monatige Kampagne endet am 12. Dezember 2021, dem Universal Health Coverage Day.

Der Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung hängen ganz wesentlich von den Lebensbedingungen ab: Der Sozialstatus hat einen starken Einfluss auf die Gesundheit und resultiert in ungleich verteilten Gesundheitschancen. Der Zusammenhang ist dabei in allen Altersstufen erkennbar und zieht sich durch alle Lebensphasen.1

COVID-19 hat alle Länder schwer getroffen. Die Auswirkungen trafen und treffen überwiegend diejenigen in der Gesellschaft, die bereits gefährdet waren, die Krankheiten stärker ausgesetzt sind, weniger Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten haben und mit größerer Wahrscheinlichkeit mit nachteiligen Folgen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu rechnen haben.

Armut und soziale Ausgrenzung in Deutschland

Wer durch Armut oder andere schwierige Lebensumstände benachteiligt ist, hat in Deutschland ein doppelt so hohes Erkrankungsrisiko und eine um bis zu zehn Jahre geringere Lebenserwartung als Menschen aus besser gestellten Bevölkerungsschichten. Laut Robert Koch-Institut (RKI) sterben 13 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer aus der niedrigsten Einkommensgruppe bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres. In der höchsten Einkommensgruppe trifft das lediglich auf 8 Prozent der Frauen und 14 Prozent der Männer zu.

Insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sind stärkeren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt, wie der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) belegt. Die schichtabhängigen Unterschiede betreffen nachweislich den Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten und die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen.

2019, im Jahr vor der Corona-Pandemie, waren 17,4 Prozent der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Weltgesundheitstag.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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