Wochenschau vom 21.05.2021

Wochenschau vom 21.05.2021

Wir fassen zusammen: Neue Corona-Regeln in Bayern, Ärzte Impfen ohne Priorisierung, Bayerisches Familiengeld, Perspektiven und Tests für die Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendhilfetag 2021

Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt leicht. Am Freitag meldet das Robert-Koch-Institut einen Wert von 66,9 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen im Freistaat. Am Donnerstag hatte der Wert bei 68,1 gelegen. Den niedrigsten Wert weist mit 16,6 die Stadt Amberg in der Oberpfalz aus. Nur noch 13 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte meldeten einen Wert, der höher als 100 ist. Nur die Stadt Memmingen liegt mit 235,8 noch über der 200er Marke.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Sport, Tourismus und Freizeitangebote: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab heute, Freitag 21. Mai 2021 in Bayern

Urlaub und Tourismus, Freibäder und Fitnessstudios, Kultur im Freien und Proben von Laiengruppen: In bayerischen Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen werden zum Start der Pfingstferien weitere Erleichterungen möglich.

Seit gut zehn Tagen dürfen in bayerischen Regionen mit niedriger 7-Tage-Inzidenz Biergärten, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés sowie Theater und Kinos öffnen - jetzt folgt pünktlich zum Start der Pfingstferien der nächste Lockerungsschritt: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Corona-Inzidenzwert, der stabil unter 100 oder gar unter 50 liegt, sind Erleichterungen in Tourismus, Freizeit, Sport und Kultur möglich - sofern das Gesundheitsministerium zustimmt. Steigt der Wert für mehrere Tage über 100, greift die Bundes-Notbremse und die Lockerungen werden zurückgenommen.

Angesichts sinkender Corona-Zahlen, des Impffortschritts und der flächendeckenden Verfügbarkeit von Tests seien weitere Öffnungsschritte unter strengen Auflagen vertretbar, heißt es vom Ministerium zur Begründung. Viele Öffnungen sind mit einer Testpflicht verbunden, die aber für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

Über Monate durften in Bayern Hotels nur Geschäftsreisende beherbergen, jetzt werden auch touristische Übernachtungen wieder möglich. Liegt die Inzidenz stabil unter 100, dürfen also Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätzen Urlauber empfangen. Übernachtungsgäste dürfen auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote der Betriebe nutzen - also zum Beispiel Schwimmbäder und Fitnessräume. Zudem dürfen die Gäste auch in geschlossenen Räumen bewirtet werden.

Jeder Gast muss allerdings bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Es kann ein PCR-Test, oder ein Antigen-Schnelltest sein, der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde. Zudem benötigen alle Gäste jede weiteren 48 Stunden einen weiteren Test. Selbsttests sind nur zulässig, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Betreibers oder einer beauftragten Person gemacht werden.

  • Freizeitangebote

Neben der Öffnung von Beherbergungsbetrieben fällt in Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen auch der Startschuss für bestimmte Tourismus- und Freizeitangebote: Seilbahnen sowie Ausflugsschiffe auf Flüssen und Seen dürfen wieder fahren, auch Stadt-, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder erlaubt. Auch touristische Bahn- und Reisebusverkehre sind möglich.

  • Bäder

Freibäder sowie die Außenbereiche von medizinischen Thermen dürfen wieder öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen Besucher einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, in Freibädern ist zudem eine Terminbuchung nötig. Bei einem stabilen Inzidenzwert unter 50 entfällt jeweils die Testpflicht. Am Pfingstwochenende bleiben allerdings viele Bäder aus unterschiedlichen Gründen noch geschlossen.

  • Fitnessstudios und Sport

Je nach Corona-Inzidenz vor Ort gibt es Lockerungen im Sport. Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen Besucher einen Termin buchen und einen Corona-Testnachweis vorlegen. In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Auch kontaktfreier Sport in Innenbereichen sowie Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal 25 Teilnehmern ist erlaubt. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Corona-Test nötig, unter einem Wert von 50 nicht.

Bei Sportveranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen sind zudem bis zu 250 Zuschauer erlaubt, wenn sie über einen Test verfügen.

  • Kulturveranstaltungen im Freien

Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen bereits seit 10. Mai unter bestimmten Voraussetzungen öffnen, jetzt wird auch Kultur im Freien erlaubt: Maximal 250 Besucher dürfen kommen. Sie brauchen einen festen Sitzplatz und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 einen negativen Corona-Test. Liegt der Wert vor Ort unter 50 entfällt die Testpflicht.

  • Laienensembles

Nach langer Zwangspause können Laien- und Amateurensembles wieder mit gemeinsamen Proben starten. In geschlossenen Räumen dürfen dabei höchstens 10, im Freien maximal 20 Mitglieder einer Theater- oder Laienmusikgruppe gemeinsam üben. Die genauen Voraussetzungen haben das Gesundheits- und das Kunstministerium in einem Hygieneplan festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie beim Bayerischen Rundfunk.

 

Bayerns Ärzte beginnen mit Corona-Impfung ohne Priorisierung

In Bayern dürfen Haus- und Fachärzte von diesem Donnerstag, 20. Mai 2021 an unabhängig von der Impfreihenfolge gegen das Coronavirus impfen. Dennoch wird es dauern, bis jeder Interessent an die Reihe kommt, denn der Impfstoff-Bedarf liegt noch immer deutlich über den Liefermengen. Mit der Freigabe der Priorisierung bei den Ärzten geht der Freistaat schneller voran als manch andere Bundesländer. Bundesweit sind lediglich die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson bislang freigegeben.

In den kommenden drei Wochen werden hauptsächlich die Haus- und Fachärzte Erstimpfungen vornehmen. Die Impfzentren verabreichen derweil in den kommenden vier Wochen mehr als 1,1 Millionen Zweitimpfungen. Der bayerische Hausärzteverband riet Impfwillige zur Zurückhaltung. "Ich habe Verständnis dafür, dass viele nun schnell geimpft werden wollen, gerade im Vorfeld der Urlaubszeit. Aber ich appelliere an die Menschen, jetzt die Füße stillzuhalten und nicht die Praxen abzutelefonieren und mit Impfanfragen zu überhäufen," sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier der Welt. Es gebe nicht genug Termine und nicht genug Impfstoff, das werde sich voraussichtlich erst Mitte Juni ändern. Beier warnte zugleich davor, dass Kapazitäten für Menschen blockiert werden, die nicht wegen Corona in die Praxen kommen.

Diese und viele weitere Informationen finden Sie imCoronavirus-Newsblog für Bayern der Süddeutschen Zeitung.

 

Bayerisches Familiengeld: 2 Milliarden Euro für die Familien

Seit dem 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld als Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern. Mittlerweile haben bereits ca. 570.000 Kinder von dieser besonderen Leistung des Freistaats profitiert und über 2 Milliarden Euro wurden ausgezahlt.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner freut sich über diese beachtlichen Zahlen: „Besonders jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie, wo junge Eltern noch einmal besonders stark gefordert sind, leisten wir hier wertvolle Unterstützung. Mit dieser finanziellen Leistung entlasten wir die Familien unbürokratisch und direkt.“

Das Familiengeld wird für alle ein- und zweijährigen Kinder in Bayern gezahlt. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich, unterstützt. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt.

Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Weitere Informationen, auch den Kontakt zur Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales, finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Perspektiven und Tests für die Kindertagesbetreuung in Bayern

Die sinkenden Inzidenzen eröffnen weitere Perspektiven bei der Kindertagesbetreuung. So dürfen laut dem Kabinettsbeschluss ab dem kommenden Dienstag (25. Mai 2021) Vorschulkinder bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 betreut werden. Die rund 118 000 Kinder, die ab September in die Schule gehen, sollen so die Möglichkeit bekommen, ganz bewusst Abschied von ihren Kitas nehmen zu können, betont Familienministerin Carolina Trautner: „Für die Vorschulkinder endet ein wichtiger Lebensabschnitt. Es ist mir ein großes Anliegen, dass sie in den nächsten Wochen gemeinsam mit ihren Gruppen an den wichtigen Bildungsangeboten und Übergangsritualen im Kindergarten teilnehmen können. Das stärkt den erfolgreichen Übergang in die Schule und unterstützt die Kinder bei ihrem Rollenwechsel vom Kindergartenkind zum Schulkind.“

Zum Schutz der Beschäftigten und der Familien der betreuten Kinder wird das Testkonzept erweitert. Da geeignete Selbsttests auch für jüngere Kinder kürzlich zugelassen wurden, bietet das Familienministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium ein umfangreiches freiwilliges Testangebot für Kita-Kinder an. Wöchentlich werden nach den Pfingstferien insgesamt rund eine Million kindgerechte Selbsttests zur Verfügung gestellt, damit Eltern die Möglichkeit bekommen ihre Kita-Kinder zweimal pro Woche daheim zu testen.

Ab dem 7. Juni 2021, also nach den Pfingstferien, wird der Wert der 7-Tage-lnzidenz für die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt. Bei einer 7-Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet dann eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7-Tagesinzidenz bis 50 findet Regelbetrieb statt.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Bundesjugendministerin Franziska Giffey eröffnet den 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Bundesjugendministerin Franziska Giffey hat diese Woche den 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) zusammen mit Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen, eröffnet.

Unter dem Motto „Wir machen Zukunft – Jetzt!“, fand der DJHT vom 18. bis zum 20. Mai 2021 statt, diesmal rein digital. Mit mehr als 270 Online-Veranstaltungen und einer digitalen Fachmesse mit rund 260 Ausstellerinnen und Ausstellern, ist es der größte Jugendhilfegipfel in Europa. An drei Tagen stehen der Erfahrungsaustausch und Diskussionen zwischen Fachkräften und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Politik und Verwaltung im Mittelpunkt.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Alle Kinder sollen gleiche Chancen haben – jederzeit. Mein Motto steht daher seit Anfang an fest: ‚Wir arbeiten dafür, dass es jedes Kind packt‘. Darin liegen für mich Anspruch und Ansporn zugleich. Ich bin stolz darauf, dass ich als Ministerin 100 Prozent aller großen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag durch die Kabinettsbeschlussfassung auf den Weg gebracht habe. Allen voran haben wir es geschafft, das Kinder- und Jugendhilferecht zu modernisieren und den Jugendschutz ins digitale Zeitalter zu führen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz haben wir die Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kleinsten gestärkt und auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde im Kabinett beschlossen. Zudem haben wir einen Vorschlag für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz unterbreitet. Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen und einzubeziehen, denn ihre Sichtweisen und Meinungen lassen sich durch keine andere Perspektive ersetzen. Es geht immer darum, ihnen ein gesundes und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Auch in Zeiten von Corona. Seit Beginn der Pandemie haben wir als Bundesregierung Milliarden zur Verfügung gestellt, um Familien in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Insbesondere Eltern mit kleinen Einkommen haben wir finanziell geholfen. Jetzt geht es bei unserem Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche darum, Perspektiven und Zuversicht für die Zeit nach Corona zu schaffen.“

Zwei Milliarden Euro für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Junge Menschen waren und sind besonders stark von den Maßnahmen zur Virus-Eindämmung und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen. Viele von ihnen haben Lernrückstände aufgebaut. Zudem fielen Kontakte und Aktivitäten weg, die junge Menschen für ihre Entwicklung brauchen. Darum investiert die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022. Kinder und Jugendliche sollen Lernstoff aufholen, sich in Ferien- und Wochenendfreizeiten erholen und bei außerschulischen Angeboten Verpasstes nachholen können. Ebenso vorgesehen sind Mittel für mehr frühkindliche Bildung und für die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Rückkehr in den normalen Schulalltag.

Über die Deutschen Kinder- und Jugendhilfetage

Alle drei bis vier Jahre veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe seit 1964 die Deutschen Kinder und Jugendhilfetage. Sie richten sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Träger, Politik und Verwaltung. Die Teilnahme ist kostenlos. Gefördert werden diese vom Bund, dem ausrichtenden Land und der ausrichtenden Stadt. 

Die Pressemitteilung der Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier, sowie weitere Informationen auf der Seite des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. 

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