Wochenschau vom 18.06.2021

Wochenschau vom 18.06.2021

Wir fassen zusammen: Hälfte der Bevölkerung geimpft, Regionen mit schwacher Impfquote bekommen Sonderkontingente, mehr als 1,5 Millionen Kinderkrankentage in dritter Coronawelle, Abruf der Coronahilfen, Impfzentren in Bayern, Zulassungsstudie für den Curevac-Impfstoff, Ausstellung der digitalen Impfnachweise, Besuch der Ministerin bei unserem 1000. Mitglieder.

Die deutsche Industrie verzeichnet den elften Monat in Folge steigende Aufträge. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, lag der Bestand im April 2,9 Prozent höher als im Vormonat. Rein rechnerisch müssten die Unternehmen sieben Monate lang produzieren, um allein die vorhandenen Bestellungen abzuarbeiten. Die deutsche Industrie befindet sich im Aufwind. Ein Grund dafür ist das anziehende Auslandsgeschäft. Mit den USA und China stehen die wichtigsten Exportkunden der deutschen Unternehmen vor einer Wirtschaftserholung.

Das Robert-Koch-Institut meldet 1.076 neue Positiv-Tests auf das Coronavirus. Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert liegt aktuell bei 0,72 und die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag laut RKI bundesweit bei 10,3.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Hälfte der Bevölkerung geimpft

Gut 41,2 Millionen Menschen in Deutschland oder 49,6 Prozent der Gesamtbevölkerung haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von Donnerstag eine erste Impfdosis erhalten. Vollständig mit der meist notwendigen zweiten Spritze geimpft sind demnach 23,9 Millionen Menschen, was 28,8 Prozent der Bevölkerung entspricht. Bundesminister Jens Spahn (CDU) hob hervor, dass am Mittwoch knapp 1,3 Millionen Impfungen gemacht worden seien. Das sei der bisher dritthöchste Wert für einen Tag.

Spahn sagte, bei einer wohl anzunehmenden Impfbereitschaft von etwa 75 Prozent der Erwachsenen seien bundesweit nun etwa vier von fünf Erwachsenen mindestens einmal geimpft. Allein mit den zugesagten Impfstofflieferungen von Biontech/Pfizer und Moderna sei es Stand heute möglich, bis Ende Juli/Anfang August allen Erwachsenen, die wollen, ein Angebot für eine erste Impfungen zu machen.

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Regionen mit schwacher Impfquote bekommen Sonderkontingente

Regionen mit schwacher Impfquote dürfen in Bayern mit zusätzlichen Impfstoff-Lieferungen rechnen. 28 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern erhalten Sonderkontingente an Impfstoff, um regionalen Ungleichgewichten bei der Impfquote zu begegnen, kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag in München an. Insgesamt stehen demnach 100 000 zusätzliche Dosen des Impfstoffs Moderna zur Verfügung, je zur Hälfte für Erst- und Zweitimpfungen. Hinzu kämen noch 40 000 Extradosen des Impfstoffes von Astra Zeneca. Die zusätzlichen Lieferungen würden nicht von den Arztpraxen abgezweigt, es handele sich um eine Umverteilung des für die Impfzentren geplanten Impfstoffs.

"Der gleichmäßige Impffortschritt in den bayerischen Regionen ist mir sehr wichtig. Möglichst viele Menschen in ganz Bayern sollen ein Impfangebot erhalten", sagte der Minister. Die Ungleichgewichte entstehen etwa, wenn Regionen eine niedrigere Dichte bei niedergelassenen Ärzten aufweisen und somit weniger Impfungen in den Praxen möglich sind als anderswo. Im über die Apotheken abgewickelten Impfstoff-Bestellsystem des Bundes werde dieser Faktor nicht berücksichtigt.

Ein Angebot an zusätzlichem Impfstoff erhielten alle Impfzentren, in deren Sprengel die Impfquote um mindestens ein Prozent vom Landesdurchschnitt abweiche. Die Menge des zusätzlichen Impfstoffs ist dann vom Grad der Abweichung abhängig. Das Verteilverfahren sei in Zusammenarbeit mit Landkreistag und Städtetag entwickelt worden. "Die bei der sogenannten Arztimpfquote deutlich unter dem bayernweiten Schnitt liegenden Landkreise und Städte können daher über die Impfzentren ein Stück weit aufholen", sagte der Präsident des Landkreistages, Christian Bernreiter.

Nutznießer der am Freitag startenden und auf drei Kalenderwochen gestreckten Maßnahme sind die Kreise und kreisfreien Städte Dillingen (Donau), Rottal-Inn, Berchtesgadener Land, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Günzburg, Unterallgäu, Stadt Ingolstadt, Lindau (Bodensee), Haßberge, Aichach-Friedberg, Altötting, Kreis Coburg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Stadt Kaufbeuren, Rosenheim, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Bad Kissingen, Augsburg, Oberallgäu, Mühldorf am Inn, Stadt Kempten (Allgäu), München, Miltenberg, Donau-Ries, Landsberg am Lech, Freising und Stadt Landshut.

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Mehr als 1,5 Millionen Kinderkrankentage in dritter Corona-Welle

Zahlreiche Eltern haben sich in der dritten Corona-Welle wegen geschlossener Kitas und Schulen krankschreiben lassen.

Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf mehrere Krankenkassen schreibt, wurden zwischen Januar und Mai deshalb mehr als 1,5 Millionen Kinderkrankentage von Eltern genommen. Mehr als 600.000 Mal seien pandemiebedingtes Kinderkrankengeld in dieser Zeit seien laut AOK-Bundesverband, Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK-Gesundheit beantragt worden. Im Schnitt hätten die Eltern zwei bis drei Kinderkrankentage im Monat genommen.

Wegen der Corona-Maßnahmen hatte die Politik die Zahl der Kinderkrankentage im laufenden Jahr verdreifacht und erlaubt, dass diese nicht nur bei Krankheit eines Kindes genommen werden können, sondern auch bei Schul- und Kitaschließungen oder Notbetrieb. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

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Unternehmen riefen weniger Coronahilfen ab als bereitgestellt wurden

Nach gut einem Jahr Coronapandemie haben deutsche Unternehmen weniger Coronahilfen erhalten, als die Politik bereitgestellt hatte. Das geht aus einem Bericht der Dresdener Niederlassung des ifo Instituts hervor. „Nur ein Bruchteil der veranschlagten Hilfsmittel wurde an die von der Coronapandemie betroffenen Unternehmen ausgezahlt“, sagt Selina Schulze Spüntrup, Wissenschaftlerin in der Dresdner Niederlassung des ifo Instituts. „Das hat auch damit zu tun, dass die Anspruchsvoraussetzungen zum Teil recht streng gefasst wurden, um Missbrauch auszuschließen. Zudem war bei der Bereitstellung der Mittel auch nicht klar, wie viele Unternehmen tatsächlich Hilfe in Anspruch nehmen würden.“

Um die finanziellen Folgen der Coronakrise für die betroffenen Unternehmen abzumildern, hatten Bund und Länder diverse Hilfsprogramme aufgelegt. Der Bund hat in Zuschussprogrammen 150 Milliarden Euro bereitgestellt. Hiervon wurden bislang rund 24 Prozent abgerufen. Für die Soforthilfen des Bundes wurden 50 Milliarden Euro veranschlagt, von denen weniger als ein Drittel in Anspruch genommen wurde.

Auch bei den anschließenden Überbrückungshilfen liegt das Volumen der ausgezahlten Gelder deutlich unter den veranschlagten Summen (Überbrückungshilfe I: 5,6 Prozent, Überbrückungshilfe II: 10,4 Prozent, Überbrückungshilfe III: 28,18 Prozent). Von den Novemberhilfen wurden etwa 56 Prozent der verfügbaren Mittel ausgezahlt, von den Dezemberhilfen rund 33 Prozent. Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm, die in unbegrenzter Höhe zur Verfügung stehen, wurden bisher mit einem Gesamtvolumen von rund 46 Milliarden Euro zugesagt.

 

Bayern will die Impfzentren nach dem 30. September noch offenhalten - auch für Auffrischungen vor der kalten Jahreszeit.

Auf der Pressekonferenz im Münchner Prinz-Carl-Palais kündigte Klaus Holetschek (CSU) eine wichtige Nachricht an: "In den Impfzentren finden diese Woche auch wieder Erstimpfungen statt", sagt der Gesundheitsminister, nachdem die Zentren zuletzt vor allem Zweitimpfungen durchgeführt hatten, die fällig geworden waren. Zwar hatte Holetschek die Hoffnung auf mehr Erstimpfungen schon in der vergangenen Woche geäußert - doch stand da offenbar noch nicht fest, ob die vom Bund angekündigten Impfstofflieferungen auch kommen. Wie viele Menschen sich nun genau Hoffnung auf die erste Spritze machen dürfen, bleibt unklar. Am Dienstag spricht Holetschek von einem "moderaten Umfang" an Erstimpfungen, der in den kommenden Wochen "aufwachsen" werde.

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Wann kommt der Curevac-Impfstoff zum Einsatz?

Der Curevac-Impfstoff galt als großer Hoffnungsträger.

Der Impfstoff der Tübinger Firma Curevac ist in der EU immer noch nicht zugelassen. Eigentlich sollte der Covid-19-Impfstoff von Curevac spätestens im Juni von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA die Zulassung bekommen. So lautete zumindest der Plan des Tübinger Unternehmens noch vor wenigen Monaten.

Doch seit vergangener Woche steht fest: Es wird länger brauchen, bis das Vakzin mit dem Namen CVnCoV in der EU verimpft werden kann. Der Grund: Die letzte Phase der Zulassungsstudie mit dem mRNA-basierten Impfstoff kann noch nicht abgeschlossen werden. Das kann erst passieren, wenn sich genügend Probanden der Studie mit dem Coronavirus angesteckt haben. Aktuell sind es noch zu wenige. "Die erste Interim-Analyse wurde beim Stand von 59 Covid-19-Infektionen in der Studie durchgeführt", sagte eine Unternehmenssprecherin. Allerdings werden 160 Infizierte benötigt, um valide Ergebnisse zur Wirksamkeit an die EMA übermitteln zu können. Weitere Zwischenergebnisse erwartet Curevac im Laufe des Juni.

Sinkende Infektionszahlen und Mutanten bremsen die Studie aus. Zudem bringen die aufkommenden Virusvarianten eine weitere Hürde mit sich. So müssen sämtliche Coronavirus-Fälle genetisch sequenziert werden, damit bei jeder Infektion die zugrundeliegende Virusvariante bestimmt werden kann. "Die Sequenzierung wird aus Gründen der Qualitätssicherung zentralisiert umgesetzt, was einen zusätzlichen Zeitaufwand nach sich gezogen hat", erklärt die Sprecherin.

Zum Vergleich: Als Curavec im Dezember 2020 mit der entscheidenden Studienphase begann, stand der Impfstoff von Biontech/Pfizer in der EU bereits kurz vor der Zulassung. Zu diesem Zeitpunkt waren die Infektionszahlen hoch und der Anteil der Varianten noch vergleichsweise niedrig. Das alles verzögert den Impfstart und der Zeitpunkt der Zulassung bleibt ungewiss.

Medienberichten zufolge rechnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht mit einer Zulassung vor August. Entscheidend für die Zulassung ist der Termin für den Abschluss der Studie. "Wir können den Impfstoff erst einplanen, wenn er zugelassen ist", stellt Hanno Kautz klar und bezieht dabei Stellung zu Medienberichten, denen zufolge der Curevac-Impfstoff nicht mehr in der aktuellen Impfkampagne in Deutschland einbezogen werden soll.

Sollte das zutreffen, würde CVnCov erst für die Auffrischungsimpfungen Verwendung finden.

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Mehr als sechs Millionen digitale Impfnachweise ausgestellt – Andrang bei Apotheken

Das Bundesgesundheitsministerium teilte am Dienstag mit, dass bereits 6,6 Millionen digitale Impfnachweise ausgestellt wurden. „Gerade jetzt auch zu Beginn des Sommers, der Reisezeit, ist es für viele Bürgerinnen und Bürger sehr, sehr wichtig, dass wir eine Einheitlichkeit haben, dass ein digitaler Impfpass, der in Deutschland oder Spanien oder Finnland ausgestellt wird, eben auch dann in allen europäischen Ländern genutzt werden kann und gültig ist“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Das Dokument gilt als freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Deutschland setzt damit ein Vorhaben der Europäischen Union um. 13.000 der 19.000 Apotheken bieten den kostenlosen Service an. Apothekerverbände aus den Bundesländern meldeten eine hohe Nachfrage, vereinzelt bildeten sich demnach kleine Schlangen vor den Apotheken. Auf dem Onlineportal „mein-apothekenmanager.de„ können Interessierte teilnehmende Apotheken finden. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Thomas Dittrich, sagte der Start sei „in der Summe gut gelaufen“. Bis Montagnachmittag seien schon 420.000 Zertifikate über die Apotheken ausgestellt. „Wir sind zuversichtlich, dass wir bald die Millionengrenze überschreiten werden.“

 

Der digitale Impfnachweis gilt aber frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung. Auch Genesene, die sechs Monate nach ihrer Infektion eine Impfung erhalten haben, können den digitalen Impfnachweis bekommen. Wer sich den digitalen Nachweis holen möchte, muss Impfheft oder Nachweis vom Impfzentrum sowie ein Personaldokument zur Apotheke mitbringen. Die Apotheke trägt die Daten – Name, Vorname, Geburtsdatum, Impfstoff und Impftermin sowie Dosis – dann in eine Webanwendung ein, für die sie sich autorisieren lassen musste. Die Daten werden anschließend zum Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Dort wird der digitale Impfnachweis erstellt, der dann innerhalb von Sekunden zurück an die Apotheken geht. Dort kann der Geimpfte ihn per QR-Code in sein Smartphone übertragen. Seit vergangener Woche ist hierfür die App CovPass in den App-Stores von Apple, Google und Huawei erhältlich, die Corona-Warn-App kann ebenfalls Impfzertifikate speichern. In Bayern sollen Menschen, die bereits in Impfzentren geimpft wurden, über eigens eingerichtete Websites Zugang zum Zertifikat bekommen. Gleichzeitig läuft die Anbindung der Arztpraxen. Die Arztpraxen werden aber frühestens Ende Juni in der Lage sein, den digitalen Impfnachweis flächendeckend auszustellen. Diese werden die Impfnachweise über eine Webanwendung ausstellen können, die das RKI anbietet. Dafür müssen die Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff und Datum zunächst manuell nach der Anmeldung in ein Onlineformular eingegeben werden, bevor der QR-Code erstellt werden kann.

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Über 1.000 Mitglieder im Familienpakt Bayern

Der Familienpakt Bayern feiert sein eintausendstes Mitglied: die Leistritz Produktionstechnik GmbH in Pleystein. Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner besuchte die Firma in der Oberpfalz und zeigte sich sehr erfreut: „Mit diesem Beitritt ist ein Meilenstein im Familienpakt Bayern erreicht! Die Herausforderungen der Corona-Pandemie und des demografischen Wandels zeigen die Bedeutung und Notwendigkeit einer familienfreundlichen Arbeitswelt.“

Sie fügte hinzu: „Die hohe Nachfrage von Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf beweist, wie wichtig eine familienfreundliche Personalpolitik inzwischen geworden ist. Familienfreundlichkeit zahlt sich hierbei für alle Seiten aus! Fachkräfte gehen heute dorthin, wo Beruf und Familie gut vereinbar sind. Familienfreundlichkeit im Unternehmen schafft daher zufriedene, motivierte Beschäftigte und attraktive, erfolgreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.“

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. 

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