Wochenschau vom 24.09.2021

Wochenschau vom 24.09.2021

Wir fassen zusammen: Lohnfortzahlung gilt bald bei Quarantäne, mit dem Aufholpaket der Bundesregierung können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen, Bayerisches Förderprogramm zur Ausweitung der Kita-Teststrategie, ab Montag Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung, positive Bilanz der Impfaktionswoche in Bayern

Die deutsche Wirtschaft erholt sich zunehmend von der Coronakrise. Im zweiten Quartal legte die Wirtschaftsleistung in Deutschland kräftig um 1,6% zu und konnte damit einen Großteil des Konjunktureinbruchs zu Jahresbeginn wettmachen. Zur Erholung haben vor allem mehrere Dienstleistungsbereiche beigetragen, die von den allmählichen Corona-Öffnungen im Frühsommer profitierten und ihre Umsätze wieder steigern konnten. Allerdings ist die Konjunktur in Deutschland derzeit gespalten. Im Verarbeitenden Gewerbe schrumpfte die Wertschöpfung im zweiten Quartal um 1,3%, nachdem sie bereits zu Jahresbeginn um 0,8% zurückgegangen ist. Obwohl die Auftragseingänge beinahe ununterbrochen gestiegen und die Auftragsbücher so voll wie selten zuvor sind, standen Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten einer Ausweitung der Produktion im Wege. Diese Engpässe dürften eine unmittelbare Folge der Coronakrise sein.

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Lohnfortzahlung: Das gilt bald bei Quarantäne

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern an diesem Mittwoch mehrheitlich. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.

Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Die Beschlüsse im Überblick:

Geimpfte ...

  • bekommen ihren Lohn zu Einhundert Prozent fortgezahlt, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen, da sie sich selbst mit dem Coronavirus infiziert haben.
  • Laut RKI-Empfehlung müssen Geimpfte, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, nicht mehr in Quarantäne.
  • Einreisende Geimpfte aus Hochrisikogebieten müssen ebenfalls nicht in Quarantäne, für Einreisende Geimpfte aus Virusvariantengebieten gilt hingegen die Quarantäne-Pflicht, die unter bestimmten Bedingungen jedoch ausgesetzt werden kann.

Nicht-Geimpfte…

  • bekommen ihren Lohn weitergezahlt, wenn sie sich mit dem Coronavirus infizieren und deswegen in Quarantäne geschickt werden.
  • bekommen ihren Lohn nicht weitergezahlt, wenn sie Kontakt mit einer infizierten Person haben und in einer angeordneten Quarantäne nicht von zu Hause arbeiten können.
  • bekommen ihren Lohn nicht weitergezahlt, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen, da sie aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen und nicht von zu Hause arbeiten können.
  • Diese Regeln gelten nur, wenn der Person eine Impfung empfohlen wurde und sie keine Impfung wahrgenommen hat.

Mehr Infos dazu finden Sie hier

Mit dem Aufholpaket der Bundesregierung können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen

Am Donnerstag ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen. Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht heute eine Familienferienstätte in Bünsdorf, Schleswig-Holstein. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die „Corona-Auszeit für Familien“ als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.“

Familienurlaub durch Aktionsprogramm der Bundesregierung

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zur Buchung und Berechtigung

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen.

Allgemeine Informationen zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" finden Sie hier

Bayerisches Förderprogramm zur Ausweitung der Kita-Teststrategie

Für den sicheren Betrieb der Kindertagesbetreuung ist es entscheidend, dass möglichst viele Eltern ihre Kinder freiwillig testen. Statt Antigen-Selbsttests können vor Ort zukünftig auch PCR-Pool-Testungen angeboten werden. Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Einführung von PCR-Pool-Testungen durch die Kommunen und Träger mit bis zu 28 Mio. Euro bis zum Ende des Kalenderjahres zu unterstützen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsregierung beschlossen, das Testangebot in der Kindertagesbetreuung durch eine staatliche Förderung von PCR-Pool-Testungen zu erweitern. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben damit eine echte Wahlfreiheit und können zusammen mit den Trägern selbst entscheiden, ob sie Antigen-Selbsttests oder PCR-Pool-Testungen anbieten wollen. Die Teilnahme an den PCR-Pool-Testungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ist weiterhin und für alle am Verfahren Beteiligte freiwillig.

Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten einen großen Gestaltungsspielraum bei der bedarfsgerechten und eigenverantwortlichen Organisation der PCR-Pool-Testung. Vom Freistaat Bayern erfolgt eine umfassende Unterstützung: Es werden die entstehenden angemessenen Kosten für die Durchführung der PCR-Pool-Tests über Kostenpauschalen erstattet und Informationen zum entsprechenden Testverfahren bereitgestellt. Entscheidet man sich vor Ort gegen PCR-Pool-Testungen, bleibt das Angebot von zwei wöchentlichen Selbsttests für Kinder in den bayerischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bestehen. Diese können die Eltern mittels Berechtigungsscheinen direkt über die Apotheken beziehen.

Die Beschäftigten erhalten über die Kreisverwaltungsbehörden auch weiterhin zentral beschaffte Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung für eine dreimal wöchentliche Testung.

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Ab Montag Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung

Die vom Bayerischen Ministerrat beschlossene Testnachweispflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung gilt seit diesem Montag, 20. September 2021. „Damit erhöhen wir in unseren Kitas und Heilpädagogischen Tagesstätten die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kinder und ihre Eltern“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. Die Beschäftigten müssen sich dreimal pro Woche testen. Neben den eigenen Beschäftigten der Einrichtungen gilt die Pflicht auch für Beschäftigte von externen Partnern, die während des Betriebs in der Einrichtung tätig werden. Das sind zum Beispiel Beschäftigte von Frühförderstellen, Musikschulen oder Reinigungsfirmen. Beschäftigte, die den notwendigen Testnachweis nicht erbringen, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Der Freistaat stellt den Einrichtungen weiterhin für all ihre Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung. Damit können sich auch geimpfte oder genesene Beschäftigte weiterhin freiwillig testen.

Die Testnachweispflicht gilt nicht für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen oder ein Tür-und-Angel-Gespräch mit dem Erziehungspersonal führen. Unberührt von der Testnachweispflicht bleibt die Maskenpflicht. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner betont die zentrale Zielsetzung, die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen als Bildungsorte offenzuhalten: „Es sind weiterhin nur sehr wenige Kindertageseinrichtungen in Bayern von Schließungen betroffen. Kinder brauchen Kinder, Eltern brauchen Kinderbetreuung und die Beschäftigten brauchen größtmöglichen Schutz. Die Testnachweispflicht ist ein wichtiger Baustein für eine sichere Kindertagesbetreuung.“

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Positive Bilanz der Impfaktionswoche in Bayern

Bayerns Gesundheitsminister: Fast jede dritte Impfaktion der bundesweiten Aktionswoche fand im Freistaat statt – Aber: Wir sind noch nicht am Ziel. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat nach dem Ende der bundesweiten Aktionswoche ‚HierWirdGeimpft‘ eine positive Bilanz gezogen. Holetschek betonte am Montag in München: „Die Aktionswoche hat noch einmal den besonderen Wert der Coronavirus-Schutzimpfungen verdeutlicht. Insgesamt wurden 1.400 Sonderimpfaktionen bundesweit gemeldet. Mit mehr als 400 Impfaktionen fand fast jede dritte Impfaktion im Freistaat statt. Das zeigt: Wir versuchen in Bayern alles, engagiert und kreativ, wenn es darum geht, die Impfungen zu den Menschen zu bringen.“

Insgesamt wurden in der Woche 186.404 Impfungen verabreicht, davon 78.065 Erstimpfungen. Der Minister ergänzte: „In der vergangenen Woche wurden in Bayern wieder etwas mehr Erstimpfungen durchgeführt – gegen den Trend der vergangenen Wochen. Doch klar ist auch: Die Impfquote von 63,9 Prozent Erstimpfungen (Stand: 20.09.) reicht für einen unbeschwerten Herbst noch nicht aus! Wir müssen die Ungeimpften vom Nutzen der Impfungen überzeugen. Es liegt also noch immer ein gutes Stück Arbeit vor uns. Wir gehen diese Aufgabe an! Sonderimpfaktionen leisten hier auch in den kommenden Wochen einen wichtigen Beitrag.“

Holetschek erläuterte: „Klar ist: In Bayern ist und bleibt jede Woche eine Impfaktionswoche! Der Freistaat hat seit Juli bereits rund 4.000 Sonderimpfaktionen im ganzen Land durchgeführt. Ich danke den Impfteams und Hilfsorganisationen, die so kreativ waren und es weiterhin sind.“

Der Minister fügte hinzu: „Viel wurde auf die Beine gestellt: angefangen mit der Impfaktion am Riesenrad in München, aber auch in zahlreichen anderen bayerischen Städten auf Marktplätzen, in Einkaufszentren oder auch am Fußballplatz. Dieses hohe Engagement kann man nicht genug würdigen.“

Der Minister ergänzte: „Die Gründe, warum sich manche erst jetzt impfen lassen, sind sehr individuell. Aus Gesprächen weiß ich: Die Empfehlungen der STIKO sind vielen Menschen wichtig, zum Beispiel die kürzliche Empfehlung für Schwangere und Stillende sowie die Mitte August gegebene Empfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.“

Holetschek unterstrich: „Wichtig ist auch, dass unsere Ärzte und Impfteams vor Ort die Menschen sehr ernst nehmen – das kommt auch bei den Sonderimpfaktionen nicht zu kurz. In der Regel können sie dann Sorgen ausräumen. Wir haben die Erfahrung gemacht: Niedrigschwellige Angebote, bei denen man sich unkompliziert impfen lassen kann, sind sehr beliebt. Der Freistaat setzt auch in den kommenden Wochen auf Aufklärung, Kommunikation und niedrigschwellige Impfaktionen, um die Impfbereitschaft zu fördern und es den Menschen so leicht wie möglich zu machen. Ich appelliere an die Ungeimpften: Nutzen Sie die Angebote!“

Einen Überblick über die Sonderimpfaktionen in Bayern gibt es im Internetangebot des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Die Liste wird laufend aktualisiert. Die Initiativen reichen von Impfaktionen am Feierabend, in Einkaufszentren bis hin zu Familienimpftagen oder Impfungen bei Gasthäusern. Grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen und jede Einrichtung für eine Kooperation an das regionale Impfzentrum wenden.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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