Wochenschau vom 22.10.2021

Wochenschau vom 22.10.2021

Wir fassen zusammen: Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland, Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung, Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt, Ganztagsbetreuung, Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2022, Booster-Impfung stellt die Schutzwirkung wieder her

Der Preisanstieg auf Herstellerebene in Deutschland hat sich beschleunigt. Im September erhöhten sich die Preise, die Hersteller für ihre Produkte erhalten, gegenüber dem Vorjahresmonat um 14,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Es war der höchste Anstieg binnen Jahresfrist seit Oktober 1974, als die Preise in der ersten Ölkrise um 14,5 Prozent stiegen. Im August des laufenden Jahres hatte die Steigerungsrate 12,0 Prozent und im Juli 10,4 Prozent betragen. Hauptursache für die Entwicklung waren Preissprünge bei Energie, die im September im Durchschnitt um 32,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zulegten. Besonders deutlich verteuerte sich Erdgas (plus 58,9 Prozent). Zugleich stiegen die Preise vieler Vorleistungsgüter wie Holz und Metalle kräftig. Hintergrund sind die hohe Nachfrage wegen der weltweiten Konjunkturerholung nach dem Corona-Schock und teils erhebliche Probleme im internationalen Warenhandel, die für Knappheiten sorgen.

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland

Aktuell gibt es in Deutschland 150.200 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 19.572 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt bundesweit aktuell bei 95,1 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 22. Oktober 2021, 09:00 Uhr). Regional kann es dabei zu erheblichen Schwankungen kommen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung liegt bundeweit aktuell bei 2,68 (Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 22. Oktober).

Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland 4.437.280 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 94.991, gegenüber dem Vortag stieg sie um 116. Die Gesamtzahl der verabreichten Impfdosen liegt bei 110,6 Millionen. Am 20. Oktober 2021 wurden 192.664 Impfungen vorgenommen. 69,1 Prozent der Bevölkerung haben nun mindestens eine Impfdosis erhalten, 66,1 Prozent sind vollständig geimpft.

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Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus SARS-CoV-2 betroffen. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen und die Familien hierdurch zu entlasten.

Benötigten Kinder bislang einen negativen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest, wenn sie die Kita trotz leichter Krankheitssymptome wie z. B. Schnupfen besuchen wollten, genügt für nicht eingeschulte Kinder künftig ab sofort eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zuhause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Hierfür können die Selbsttests genutzt werden, die die Familien über die Berechtigungsscheine kostenfrei in den Apotheken für ihre Kinder erhalten. Eine Muster-Bestätigung für einen durchgeführten Test stellt das Familienministerium den Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner erklärt hierzu: „Viele Kinder leiden gerade im Herbst oft unter einer laufenden Nase oder ein wenig Husten sind aber dennoch körperlich fit und könnten die Kita grundsätzlich besuchen. Angesichts oft voller Arztpraxen ist es den Eltern derzeit aber nicht immer möglich, unkompliziert und schnell einen Test-Termin für ihr Kind zu bekommen. Durch die neue Regelung bei leichten Symptomen entlasten wir daher die Familien, ohne den Infektionsschutz aus den Augen zu verlieren.“ Gesundheitsminister Klaus Holetschek: „Bei den Unter-Fünfjährigen haben wir aktuell nur relativ wenige Corona-Infektionen. Das heißt: Wir können Erleichterungen für Kinder, Eltern und letztlich auch Ärztinnen und Ärzte vertreten. Mit den kostenfreien Selbsttests für zuhause halten wir den Infektionsschutz aber selbstverständlich weiterhin hoch.“

Kinderarzt Dr. Michael Hubmann, 2. stv. Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Bayern: „Wir erleben aktuell eine für die Jahreszeit unübliche Infektwelle; bei den 0-4-Jährigen sind derzeit über 20 Prozent der Altersgruppe an Atemwegsinfekten erkrankt, dies entspricht einer Inzidenz von über 20.000 für normale Atemwegsinfekte. Um in den Kinder- und Jugendarztpraxen Kapazität für wirklich erkrankte Kinder zu haben, begrüßen wir die Neuregelung bei den „Schnupfennasen“ sehr.“

Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich. PCR-Tests sind für Personen mit einschlägigen Symptomen kostenfrei und Kinder mit (nur noch) leichten Symptomen werden auch zukünftig in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist hingegen nicht nötig. Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort: Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Auf der Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung werden die beschriebenen Regelungen anschaulich dargestellt.

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Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte „Fünfte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken – und zwar nachhaltig. Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen erfolgreichen Weg in diesem Jahr weitergegangen sind und endlich auch für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt haben. Damit haben wir einen weiteren Meilenstein für die vielen ambitionierten und qualifizierten Frauen in diesem Land gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die neue Bundesregierung dafür Sorge tragen wird, dass noch mehr Frauen in Führungspositionen kommen.“

Die Kernergebnisse im Überblick:

Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Quote gilt, weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 Prozent und hat sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 Prozent.

Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen

In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.

Neue gesetzliche Regelungen für Frauenquote in Vorständen in Kraft getreten

Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12. August 2021 in Kraft getreten.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv

Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 Prozent.

Für die Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 Prozent erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 Prozent.

Grundlage des Berichtes und weitere Informationen

Mit der „Fünften Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die Öffentlichkeit fundiert über die Entwicklungen im Bereich Frauen in Führungspositionen zu informieren, wie es das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vorsieht. Dem Bericht liegen für die Privatwirtschaft die Datenlage insbesondere aus dem Geschäftsjahr 2018 und für den öffentlichen Dienst des Bundes die Datenlage aus dem Jahre 2019 zugrunde. Aufgrund unterschiedlicher Offenlegungspflichten und abweichender Geschäftsjahre ist eine Auswertung aller Geschäftsberichte nur zeitversetzt möglich.

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Ganztagsbetreuung

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner zur Studie des Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund zur Ganztagesbetreuung:

„Unsere Familien finden in den bayerischen Kommunen eine vielfältige und bedarfsgerechte Angebotspalette vor, vom ganzjährigen Hortangebot über den gebundenen Ganztag bis hin zur Mittagsbetreuung angeboten wird. Die Eltern haben je nach ihren Bedürfnissen unterschiedliche Möglichkeiten und Modelle, die sie für die Kinderbetreuung nutzen können. Deshalb liegt die tatsächliche Betreuungsquote in Bayern auch nicht bei 38 Prozent, sondern bei 57 Prozent.

Es bleibt unser Ziel, dass künftig alle Eltern mit der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 ein bedarfsgerechtes Angebot auch für die Betreuung ihrer Grundschulkinder am Nachmittag erhalten. Deshalb haben wir bereits 2018 im Vorgriff auf den vom Bund nun geschaffenen Rechtsanspruch ein Programm zur Schaffung von zunächst 10.000 zusätzlichen Hortplätzen aufgelegt. Jetzt geht es darum, dass die vom Bund angekündigten Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für die Länder auch tatsächlich abgerufen werden können. Hier hat der Bund ein kompliziertes Verfahren gewählt, das derzeit zu Verzögerungen führt und deswegen vereinfacht werden sollte.“

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Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2022

Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent und in den alten Bundesländern minus 0,34 Prozent. Neben der Lohnentwicklung sind bei der Fortschreibung der Rechengrößen spezifische Rundungsregelungen zu beachten, die zum Teil dazu führen, dass sich die Rechengrößen gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost.

ZUR VERORDNUNG

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2022 im Überblick:

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), bleibt unverändert bei 3.290 Euro/Monat (2021: 3.290 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.150 Euro/Monat (2021: 3.115 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) sinkt auf 7.050 Euro/Monat (2021: 7.100 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.750 Euro/Monat (2021: 6.700 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bleibt unverändert bei 64.350 Euro (2021: 64.350 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt unverändert 58.050 Euro jährlich (2021: 58.050 Euro) bzw. 4.837,50 Euro monatlich (2021: 4.837,50 Euro).

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Booster-Impfung stellt die Schutzwirkung wieder her

Eine dritte Impfung mit dem Covid-Impfstoff von Biontech und Pfizer kann die ursprüngliche hohe Schutzwirkung des Vakzins wieder voll herstellen. Entsprechend positive Daten aus einer größeren klinischen Studie haben Biontech und Pfizer am Donnerstag veröffentlicht. Die Auffrischungsimpfung zeigte den Daten zufolge in einem von der Delta-Variante geprägten Umfeld eine Wirksamkeit von 95,6 Prozent – bei einem Nebenwirkungsprofil wie in den bisherigen klinischen Studien.

Pfizer-Chef Albert Bourla und Biontech-Chef und Mitgründer Ugur Sahin werten die Resultate als weiteren Beleg für den Nutzen von Auffrischungsimpfungen. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl von sogenannten Impfdurchbrüchen hat sich der Trend zu solchen Booster-Impfungen in den vergangenen Monaten bereits stetig verstärkt. Diverse Analysen aus der Praxis deuten darauf hin, dass die Schutzwirkung der mRNA-Vakzine nach sechs Monaten zusehends nachlässt.

Sowohl in den USA als auch in Europa wurden daher die bestehenden Zulassungen für das Biontech-Vakzin wie auch für den vergleichbaren Impfstoff von Moderna in den vergangenen Wochen bereits um die Möglichkeit einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung erweitert. In einer ganzen Reihe von Ländern werden entsprechende Impfungen bei besonders gefährdeten Personengruppen schon seit einigen Wochen verabreicht.

In die Studie von Biontech und Pfizer waren 10.000 zuvor bereits zweimal geimpfte Personen einbezogen. Rund die Hälfte von ihnen erhielt eine dritte Impfung mit der Standarddosis von 30 Mikrogramm mRNA-Impfstoff. In der Beobachtungszeit von zweieinhalb Monaten ab einer Woche nach der Impfung traten nach Angaben von Biontech nur fünf Infektionsfälle in der Gruppe der zusätzlich Geimpften auf – gegenüber 109 in der Gruppe, die keine Booster-Impfung erhalten hatte. Die dritte Impfung erfolgte dabei im Schnitt rund elf Monate nach Verabreichung der zweiten Dosis.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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