Buß- und Bettag: Wie Sie Ihre Angestellten bei der Kinderbetreuung unterstützen können

Buß- und Bettag: Wie Sie Ihre Angestellten bei der Kinderbetreuung unterstützen können

Der heutige Buß- und Bettag ist in Bayern schon lange kein gesetzlicher Feiertag mehr, Schulen und viele Kindergärten bleiben allerdings geschlossen. Für Eltern bedeutet das: Sie müssen arbeiten und sich gleichzeitig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Ihre Angestellten bei dieser Herausforderung unterstützen.

In vielen Unternehmen dürfen die Kinder an diesem Tag mit zur Arbeit kommen. Dort haben sie zum Beispiel mit verschiedenen Spielen, einer Schnitzeljagd, Bastelprogramm, einem Besuch am Arbeitsplatz der Eltern und dem gemeinsamen Kantinenessen einen erlebnisreichen Tag - während die Eltern in Ruhe arbeiten können.

Welche Angebote schaffen Familienpakt-Mitglieder an diesem Tag?

  • Bei der uvex group werden ca. 40 Kinder zwischen 6 und 12 am Buß- und Bettag betreut. Details dazu finden Sie in unserem Beispiel der guten Praxis.
  • Auch die UWT GmbH bietet Kinderbetreuung am Buß und Bettag an. Alle Details dazu finden Sie hier.

Überlegen Sie, eine innterbetriebliche Betreuung am Buß- und Bettag oder in den Schulferien anzubieten? In unserem Leitfaden zum Thema "Innerbetriebliche Ferienbetreuung" finden Sie dazu viele praktische Tipps und Anregungen.

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