Neuregelung beim Kinderkrankengeld: Erhöhung der Kinderkrankentage zur Entlastung von Eltern beschlossen

Neuregelung beim Kinderkrankengeld: Erhöhung der Kinderkrankentage zur Entlastung von Eltern beschlossen

Am 01. Januar 2024 sind neue Regelungen für das Kinderkrankengeld in Kraft getreten, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sollen. Diese wurden im Pflegestudiumstärkungsgesetz vergangenen Dezember vom Bundesrat und Bundestag beschlossen und gelten in den kommenden zwei Jahren (2024 und 2025).

Während der Corona-Pandemie waren die Kinderkrankentage bereits übergangsweise ausgeweitet worden, um die aus Kita- und Schulschließungen resultierende Zusatzbelastung im Bereich der Kinderbetreuung für Eltern auszugleichen. Nachdem die Corona-Sonderregeln Ende 2023 ausgelaufen sind, legt die neue Regelung nun eine Erhöhung der regulären Kinderkrankentage im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten fest.

 

Auf wie viele Kinderkrankentage besteht Anspruch?

Die Anzahl der Kinderkrankentage, an denen Eltern das Kinderkrankengeld beziehen können, steigt von zehn auf 15 Arbeitstage pro Elternteil bzw. von 20 auf 30 bei Alleinerziehenden. Bei mehreren Kindern besteht je Elternteil Anspruch auf bis zu 35 Arbeitstage, und auf bis zu 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden. Wird das Kind stationär behandelt und die Eltern müssen zusammen mit dem erkrankten Kind aufgenommen werden, gibt es einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld – vorausgesetzt, die stationäre Mitaufnahme ist medizinisch erforderlich bzw. das Kind maximal acht Jahre alt.

Wer kann das Kinderkrankengeld beantragen?

Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das Geld kann lediglich für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beantragt werden; für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Arbeitsgrenze.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, welches ihnen aufgrund der Betreuung des kranken Kindes ausfällt.

Wo kann das Kinderkrankengeld beantragt werden?

Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des BMFSFJ.

Zusätzliche Quellen zur weiteren Nachlese finden Sie hier und hier.

Hier gelangen Sie zu unserem aktualisierten Kurzleitfaden "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung".

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