1.000€ Landespflegegeld – Pflege stärken, Engagement honorieren

1.000€ Landespflegegeld – Pflege stärken, Engagement honorieren

Am 8. Mai 2018 hat das bayerische Kabinett den Gesetzentwurf zur Einführung des Bayerischen Landespflegegeldes beschlossen, der vom Bayerischen Landtag noch verabschiedet werden muss.

Das Landespflegegeld soll 1.000 Euro pro Jahr betragen und von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern (im Zeitpunkt der Antragstellung) beantragt werden können.

Die Bayerische Staatsregierung will mit dem neuen Landespflegegeld pflegebedürftige Men-schen schnell und unbürokratisch unterstützen. Es soll dazu dienen, dass sich Pflegebedürftige selbst etwas Gutes tun oder ihren pflegenden Angehörigen, Helferinnen und Helfern eine finan-zielle Anerkennung zukommen lassen.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Für den Antrag auf Landespflegegeld muss mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt sein (Bescheid der Pflegekasse).
  • Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Bayern liegen.
  • Das Landespflegegeld ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflege-heim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.

Was muss man tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Um Landespflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden.

  • Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für das laufende Pflegegeldjahr muss der An-trag bis zum 31.12.2018 eingereicht werden.
  • Das Antragsformular ist unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp zum Download oder bei Finanzämtern, Landratsämtern sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich.
  • Der ausgefüllte Antrag muss an die Landespflegegeldstelle in 81050 München geschickt werden.
  • Die Bearbeitung der Anträge übernimmt die Landespflegegeldstelle, die unter www.landespflegegeld.bayern.de Informationen rund um das Landespflegegeld bereit-gestellt hat.
  • Es ist nicht erforderlich, den Antrag jedes Jahr erneut zu stellen. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort. Fallen die Anspruchsvorausset-zungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Be-steht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
  • Das Landespflegegeld wird erstmals ab September 2018 ausgezahlt.

Die Einführung des Landespflegegeldes ist ein Baustein des neuen Pflege-Paketes für Bay-ern. Ziel des Pflege-Paketes ist es, eine zukunftsfähige Infrastruktur in der Pflege weiterzu-entwickeln und Pflegebedürftige bestmöglich zu unterstützen. So sollen Millioneninvestitio-nen auch die stationäre Pflege bei der Schaffung neuer Kurzzeitpflegeplätze unterstützen und zur Entlastung von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen beitragen.

Bei Fragen:

E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder telefonische Auskunft bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: Tel: 089-1222213
FAQs: http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf

 

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