Familienministerin Kerstin Schreyer (rechts), Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Ministerpräsident Dr. Markus Söder (Foto: Alexander Göttert)

Gute-KITA Vertrag unterzeichnet

Die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung schaffen bestmögliche Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund beteiligt sich mit rund 861 Millionen Euro bis 2022 an Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Kitas und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren in Bayern.

Die entsprechende Vereinbarung wurde bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer unterzeichnet.

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bayern:

Mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 861 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Bayern folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Stärkung der Kita-Leitung

Durch den geplanten Leitungs- und Verwaltungsbonus erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, die Leitungsperson durch zusätzlichen Personaleinsatz zugunsten der vom Träger zu definierenden Leitungsaufgaben von sonstigen Tätigkeiten (bspw. vom Gruppendienst oder von Verwaltungstätigkeiten) freizustellen. Der Träger kann dabei durch Definition des Leitungsprofils individuell entscheiden, welche Aufgaben er als Leitungsaufgaben ansieht und welche Aufgaben von dem zusätzlich eingesetzten Personal übernommen werden sollen.

2. Stärkung der Kindertagespflege

Durch einen zusätzlichen Fördertatbestand für Träger von Kindertageseinrichtungen und für Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Tagespflegepersonen im Rahmen einer Festanstellung beschäftigen, sollen zusätzliche Personenkreise für die Tätigkeit als Tagespflegeperson gewonnen werden. Die Tagespflegepersonen können einerseits in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden und dort beispielsweise Randzeitenbetreuung übernehmen, darüber hinaus aber auch ganztägig das pädagogische Personal entlasten. Andererseits können die Tagespflegepersonen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschäftigt und von diesem in der Kindertagespflege eingesetzt werden.

3. Ausweitung der Beitragsfreiheit

Mit der Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit werden Familien entlastet und mögliche Hürden für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kindergartenalter abgebaut. Bis zum 31. März 2019 wurde ein Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung gewährt. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wurde der Beitragszuschuss auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet. Die Ergänzung des Leistungszeitraums um die dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung vorausgehenden Kindergartenjahre wird zum Teil mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz finanziert.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der insgesamt 10 Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesfamilienministerium.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

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