Wichtiger Schritt auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Wichtiger Schritt auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht.

Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung. Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2025 in Kraft treten soll. Gefördert werden soll der quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsangeboten über Finanzhilfen für Investitionen an die Länder.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

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