BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice

BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Der neue Förderbaustein deckt unterschiedliche Leistungen ab, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise der Einrichtung spezifischer Software und der Konfiguration existierender Hardware.

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie stellt klar: „Wir wollen KMU und Handwerksbetriebe dabei unterstützen, auch in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben. Deshalb haben wir unser bewährtes Förderprogramm „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Das zeigt: Wir lassen unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Krise nicht allein und helfen so gut, so unbürokratisch und so schnell wir können dort, wo jetzt Hilfe benötigt wird.“

Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die bei der Suche nach individuellen Lösungen für beispielsweise Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Falls auch Sie Interesse an dem Förderprogramm haben, finden Sie im Folgenden die genaue Vorgehensweise:

  1. Interessierte Unternehmen suchen sich einen zertifizierten go-digital-Berater in ihrer Umgebung aus der Beraterlandkarte heraus und führen mit ihm ein kostenloses Erstgespräch. Wenn der Berater der Auffassung ist, dass das Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus.
  2. Der Berater reicht für das Unternehmen über das Portal easy-Online den vollständigen Förderantrag ein.
  3. Das dadurch entstehende Dokument "Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (AZA) schickt der Berater für das Unternehmen an den Projektträger EuroNorm
  4. EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang.
  5. Bereits mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können die Unternehmen die Maßnahmen starten. Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt acht bis neun Wochen später.

 

Konkrete Fragen zur Förderfähigkeit und Beantragung beantwortet der Projektträger, die EURONORM GmbH (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel.: 030 97003-333).

 

Weitere Informationen

 

 

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