Wochenschau vom 03.07.2020

Wochenschau vom 03.07.2020

Wir fassen zusammen: Gesetz zur Grundrente, neue bayerische Teststrategie, möglicher wirtschaftlicher Aufstieg aus dem Corona-Tal, Mehrwertsteuersenkung, Lockerung der Maskenpflicht, Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat am Dienstagmittag, den 30. Juni 2020, auf einer Pressekonferenz neue Regelungen in der Corona-Pandemie verkündet. Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen und wird damit die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv ausbauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele „Schutz, Sicherheit und Prävention“.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:

 

Gesetz zur Grundrente beschlossen

„Die Lebensleistung jahrzehntelang arbeitender Bürgerinnen und Bürgern wird nun stärker anerkannt!“, so Sozialministerin Trautner.

Zum 1. Januar 2021 tritt das neue Gesetz zur Grundrente in Kraft. Neurentnerinnen und Neurentner können ab Ende Juli 2021 mit dem Bescheid rechnen. Menschen, die heute schon in Rente sind, werden ihre Grundrentenbescheide bis spätestens Ende 2022 erhalten. Ziel ist es, die Lebensleistung von 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, zu honorieren. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine umfassende Einkommensprüfung.

Die Finanzierung der Grundrente wird in jedem Fall aus Steuermitteln erfolgen. Dazu Trautner: „Es handelt sich schließlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Belastung der Beitragszahler wäre für mich nicht akzeptabel gewesen!“.

Lesen Sie hier noch einmal die Pressemitteilung vom 02.07.2020 Weiterlesen

 

Bayerische Teststrategie

Zur schnellen Erkennung von Erkrankten hat die Testung von Personen mit einschlägigen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten, oberste Priorität. Außerdem testen die Gesundheitsämter enge Kontaktpersonen von Erkrankten so früh wie möglich am ersten Tag der Ermittlungen und dann erneut fünf bis sieben Tage nach der Erstexposition. Dadurch wird das Infektionsgeschehen wirksam eingedämmt.

Zum 01.07.2020 wird das bayerische Testangebot ausgeweitet:

• Testungen für die Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns, sich auch ohne Symptome freiwillig testen zu lassen.

• Die Testungen sind jederzeit möglich; eine Obergrenze für Testungen pro Person gibt es nicht.

• Die Testungen werden durch Vertragsärzte durchgeführt.

• Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) übernimmt die Kostenabrechnung für den Freistaat Bayern.

• Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern.

Mit der Wiederaufnahme der bayerischen Kindertagesbetreuung am 01.07.20 werden Reihentestungen von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrkräften mit einhergehen. Der erste Termin für die Fach- und Ergänzungskräfte soll ab Juli bis Ende August, der zweite Termin nach dem Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfinden. Was die Lehrkräfte und das sonstige Unterrichtspersonal betrifft, soll an jeder Schule möglichst innerhalb der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn eine Testung angeboten werden.

Die Teilnahme an Testungen ist freiwillig.

Auch in infektionsgefährdeten Bereichen werden Testungen zur Prävention stattfinden. Zu diesen Bereichen zählen:

  • Alten- und Pflegeheime,
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • Ambulante Eingliederungshilfen, sowie
  • Krankenhäuser.

Weitere Reihentestungen sind für Risikogebiete, sowie für Gebiete mit kritischer Infrastruktur angedacht.

Weitere Informationen finden Sie im Bericht der Kabinettsitzung vom 30.06.2020. Weiterlesen

 

Senkung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird nach einem Beschluss des Bundestags vom 29.06.2020 gesenkt. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 16 statt 19 Prozent. Der reduzierte Satz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Der Handel wurde aufgefordert, die Steuersenkung an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben, doch die Geschäfte können nicht gezwungen werden. Martin Kammerer, Experte der IHK Regensburg, glaubt, dass es nicht allen Unternehmern möglich sein wird, die Vergünstigungen an ihre Kunden weiterzugeben. Weiterlesen

Weitere Informationen finden zur aktuellen Mehrwertsteuersenkung finden Sie auf der Seite der IHK Regensburg. Weiterlesen

Die Bundesregierung stellt auf Ihrer Seite wichtige Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuerung zur Verfügung. Weiterlesen

 

Wirtschaftlicher Aufstieg aus dem Corona-Tal

Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung erwartet für die deutsche Wirtschaft einen Aufstieg aus dem Corona-Tal im nächsten Jahr. Das beruhe allerdings auf Annahmen über den weiteren Verlauf der Epidemie und die politischen Reaktionen darauf, über die hohe Unsicherheit besteht.

Insgesamt schrumpft die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr um 6,7 Prozent im Vergleich zu 2019. Im kommenden Jahr erwartet das ifo Institut ein Wachstum von 6,4 Prozent, sodass die Wirtschaftsleistung von Ende 2019 dann Ende 2021 wieder erreicht wird.

Bei der Arbeitslosigkeit ist es ähnlich. Die Zahl der Arbeitslosen wird im Jahresdurchschnitt von 2,3 Millionen auf 2,7 Millionen steigen. Im nächsten Jahr hingegen wird sie auf 2,6 Millionen sinken. Damit steigt die Arbeitslosenquote von 5,0 auf 5,9 Prozent, um 2021 dann auf 5,6 Prozent zu fallen. Die Zahl der Kurzarbeiter ist nach Berechnungen des ifo Instituts von Mai auf Juni 2020 gesunken von 7,3 Millionen auf 6,7 Millionen. Die Zahl der Beschäftigten wird im Jahresschnitt von 45,2 Millionen sinken auf 44,8 Millionen diesem Jahr und im kommenden Jahr wieder leicht steigen auf 44,9 Millionen.

Weitere Annahmen und Schätzungen des info Institutes finden Sie in der Pressemitteilung vom 01.07.2020 Weiterlesen

Carolina Trautner, Bayerische Arbeitsministerin, veranschaulicht in einer Pressemitteilung vom 01.07.2020 die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Bayern. Obwohl der Arbeitslosenzuwachs bereits abflacht, bleibt die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin angespannt. Weiterlesen

 

Maskenpflicht bei kulturellen Veranstaltungen

Da sich das Infektionsgeschehen in Bayern in den letzten Wochen positiv entwickelt hat, hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die umfassende Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, Kinos etc. in geschlossenen Räumen mit Wirkung zum 1. Juli 2020 zu lockern. Für die Besucherinnen und Besucher gilt Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende (grundsätzliche Maskenpflicht, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder solange der Mitwirkende noch keinen festen Platz eingenommen hat) bleiben hiervon unberührt.

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Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten

Wer aus einem Landkreis außerhalb Bayerns mit vergleichsweise vielen akuten Corona-Infektionen kommt und Urlaub im Freistaat machen möchte, dürfte künftig Schwierigkeiten haben. Das bayerische Kabinett verständigte sich am 23.06.2020 darauf, Hotels und Pensionen die Beherbergung von Menschen zu untersagen, wenn diese aus Landkreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den zurückliegenden sieben Tagen stammen.

Anlass ist der jüngste Corona-Ausbruch in der nordrhein-westfälischen Region Gütersloh, die vor allem auf die umstrittene Tönnies-Fleischfabrik zurückzuführen ist.

Für Hoteliers und andere Gastgeber bedeutet das, dass sie künftig bei jedem Gast wissen müssen, aus welchem Landkreis er kommt. Kurz vor der Anreise müssen die Gastgeber dann die aktuellen Corona-Zahlen des Robert-Koch-Instituts abfragen - und gegebenenfalls den Gast nach einem negativen Corona-Test fragen oder ihn abweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf Seite des Bayerischen Rundfunks. Weiterlesen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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