Wochenschau vom 31.07.2020

Wochenschau vom 31.07.2020

Wir fassen zusammen: Arbeitsmarkt im Juli, Präsenzbetriebs an bayerischen Hochschulen, Personalbedarfs im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Massiver Ausbau der Testkapazitäten, Testzentren für Reiserückkehrer, Pilotprojekte, Kommunen und Einsatzorganisationen, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:

Der Arbeitsmarkt im Juli 2020

„Die Chancen, einen Ausbildungsvertrag zu erhalten, sind trotz der Pandemie weiterhin hervorragend“, so Arbeitsministerin Carolina Trautner.

Sie erklärt weiterhin, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie den bayerischen Arbeitsmarkt im Juli weiterhin fest im Griff haben. Jedoch sei die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat nur noch leicht angestiegen. Dieser Anstieg ist jedoch teilweise auch auf saisonale Effekte zurückzuführen. Wie im Juli üblich steigt insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat Juni an, da im Juli das Ausbildungs- und Schuljahr endet.

Trautner verdeutlicht: „Der Fachkräftebedarf der Unternehmen in Bayern ist trotz Corona weiterhin hoch.“

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Präsenzbetrieb an bayerischen Hochschulen

Die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an bayerischen Hochschulen zum Wintersemester 2020/2021 wird ermöglicht. Ziel ist es, im Wintersemester 2020/2021 grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Präsenzform durchführen zu können, soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt.

Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen an bayerischen Hochschulen ist die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie die von den Hochschulverbünden in Abstimmung mit den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege erarbeiteten und fortzuschreibenden Rahmenkonzepte. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung

  • einer maximalen Teilnehmerzahl von 200 Personen sowie die
  • Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten.

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Fortschreibung der Hygienekonzepte der Hochschulverbünde einleiten.

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Sicherung des Personalbedarfs im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Das Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wurde wegen der Corona-Pandemie kurzfristig um rund 4.000 Mitarbeiter, insbesondere aus den anderen Ressorts, auf insgesamt 5.150 Mitarbeiter verstärkt. Die Staatsregierung hat beschlossen, den Einsatz der Unterstützungskräfte an den Gesundheitsämtern, am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und im Gesundheitsministerium bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Die Unterstützungskräfte sollen aber baldmöglichst durch befristete Neueinstellungen ersetzt werden.

Bei jedem Landratsamt wird pro 20.000 Einwohner ein Contact Tracing Team (CTT), bestehend aus je 5 Mitarbeitern, durch befristete Neueinstellungen von mindestens 700 Mitarbeitern gebildet. Sie sollen die schnelle Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie im Bericht zur Kabinettsitzung vom 28.07.2020. Weiterlesen 

 

Massiver Ausbau der Testkapazitäten

Der Ministerrat entschied am 28.07.2020, Testkapazitäten bis Ende 2020 in erheblichem Umfang bei privaten Laboren und Unternehmen anzukaufen bzw. zu reservieren. Die Testkapazität wird damit von aktuell rund 27.200 Testungen pro Tag massiv erhöht. Diese zusätzlichen Kapazitäten werden insbesondere Vertragsärzten sowie im Bedarfsfall auch Krankenhäusern für die Umsetzung des bayerischen Testangebots zur Verfügung gestellt.

Außerdem beschloss das Kabinett den Einsatz mobiler Teststrecken an Schulen und sowie in Gemeinschaftsunterkünften (wie etwa im Asylbereich, auf Schlachthöfen oder bei Erntehelfern). Mobile Teststrecken eignen sich besonders um regelmäßig und zeitnah größere Bevölkerungsgruppen mit PCR zu testen, da sie sowohl über die notwendige Logistik als auch über entsprechende Hochdurchsatzmethoden verfügen. Auf die mobilen Teststrecken sollen die Schulleitungen und -träger zusätzlich zur Möglichkeit von Reihentestungen durch Vertragsärzte zurückgreifen können, wenn an den Schulen zum Ende der Sommerferien die Testungen von Lehrkräften und weiterem Schulpersonal beginnen.

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Testzentren für Reiserückkehrer

Die Bayerische Staatsregierung will Infektionen bei Reiserückkehrern schnell erkennen und verhindern, dass Infektionsketten in Bayern ausgelöst werden. Neben der bereits bestehenden Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist deshalb eine massive Ausweitung der Testungen notwendig.

Es soll ein attraktives, kostenloses Testangebot für Reiserückkehrer an den bayerischen Flughäfen, bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg entstehen. Das Testangebot umfasst Ankommende aus Risikogebieten ebenso wie aus Nicht-Risikogebieten. Diese Testzentren werden entsprechend eingesetzt, wenn der Bund die angekündigte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten einführt. Das reguläre Testangebot soll täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.

Zudem sollen im Bahn- und Straßenverkehr aus Risikogebieten Stichprobenkontrollen der Reisenden durchgeführt werden, um die Einreisebestimmungen durchzusetzen. Der Bund wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bahnverkehr und auf den Bahnhöfen wirksam kontrolliert und durchgesetzt wird.

Weitere Ausweitungen der Testungen:

  • In Asylunterkünften: auch die Informationsvermittlung soll verbessert werden
  • in landwirtschaftlichen Betrieben mit Saisonarbeitern: hier werden generell in kürzeren Intervallen als bisher, auch unangemeldet Tag und Nacht, kontrolliert und auf eine Corona-Infektion getestet.

Die geltende Einreisequarantäneverordnung wird inhaltlich unverändert zunächst bis einschließlich 17.08.2020 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen 

 

Pilotprojekte für innovative Testkonzepte

Die Bayerische Staatsregierung startet Pilotprojekte für innovative Testkonzepte unter Einsatz modernster Testverfahren und alternativer Methoden mit dem Ziel der Erweiterung der Testangebote und der Verkürzung der Testzeiten sowie zum Einsatz von Antikörpertestungen. Die Testungen sollen noch schneller, kostengünstiger und zielgerichteter durchgeführt werden. Bayern will hierfür bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 über eine Million Euro investieren.

Genauere Informationen über die einzelnen Pilotprojekte finden Sie im Bericht der Kabinettsitzung vom 28.07.2020. Weiterlesen 

 

Kommunen und Einsatzorganisationen

Die Kommunen und Einsatzorganisationen, wie Corona-Teststellen, im Freistaat haben einen maßgeblichen Anteil an der Bewältigung der Corona-Pandemie. Zur Erstattung der im Rahmen des Katastrophenschutzes angefallenen Kosten stellt die Staatsregierung 400 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bereit. Außerdem hat der Ministerrat beschlossen, dass auf sonst erforderliche Eigenbeteiligung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden sowie der anderen zur Katastrophenhilfe Verpflichteten verzichtet wird und entstandene, notwendige und angemessene Einsatzkosten erstattet werden.

Anträge können bei den zuständigen Regierungen gestellt werden.

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Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe

Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 50 Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, können die aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Einzelfall angeordnet werden.

Die Betreiber sind für die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen verantwortlich zu machen und haben dies regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Dringlichkeit der Pflichten der Betreiber wird durch eine Ausschöpfung des Bußgeldrahmens besonderer Nachdruck verschafft. Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Anordnungen können nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit der bayerischen Infektionsschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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