Wochenschau vom 11.09.2020

Wochenschau vom 11.09.2020

Wir fassen zusammen: Schulbetrieb, Digitalisierungsschub im Schulbetrieb, Beschlüsse des bayerischen Ministerrats, Steuereinbruch

Mit dem Ende der Sommerferien wird die Zahl der Reiserückkehrer zurückgehen. Gleichzeitig gilt es, mit Blick auf die kommende kältere Jahreszeit die Testkapazitäten auf die damit verbundenen neuen Herausforderungen umzusteuern. Diesbezüglich hat der bayerische Ministerrat in der Kabinettssitzung vom 8. September 2020 neue Regelungen beschlossen.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Schulbetrieb ab dem Schuljahr 2020/21

Die Sommerferien in Bayern sind nun vorbei und die Schülerinnen und Schüler besuchen wieder den Unterricht. In Zeiten einer Pandemie ist es besonders wichtig, sich immer über die neuesten Entwicklungen und Regelungen zu informieren.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat Informationen zum Unterrichtsbetrieb und dem Infektionsschutz an Bayerns Schulen sowie zu Beratungsmöglichkeiten übersichtlich zusammengefasst. Die Fragen und Antworten werden regelmäßig aktualisiert.

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand mit dem FAQ des Bayerischen Staatsministeriums. Weiterlesen 

 

Hohe Qualität des bayerischen Schulsystems beibehalten

Laut Position des vbw hat die bayerische Staatsregierung bereits wichtige Maßnahmen angestoßen, etwa die Weiterentwicklung der Online-Lernplattform mebis oder die Anbindung der Schulen an das schnelle Internet.

 „Für die geplante Rückkehr zum Regelunterricht sind die Schulen bestmöglich gerüstet. Wichtig ist jetzt, dass der corona-bedingte Digitalisierungsschub im Schulbetrieb weiter vorangebracht werden muss und die dafür bereitgestellten Mittel zielgerichtet eingesetzt werden“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Ein Beleg für die Leistungsfähigkeit des bayerischen Bildungssystems und ein Zeichen für den hohen Stellenwert der Bildungspolitik im Freistaat sind die Ergebnisse des diesjährigen Bildungsmonitors der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Im bundesweiten Länderranking hat sich Bayern gegenüber dem Referenzjahr 2013 kontinuierlich weiter verbessert und nimmt erneut Platz zwei ein.

Weiterführende Informationen bietet die vbw (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft). Weiterlesen 

 

Beschlüsse des bayerischen Ministerrats

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. September 2020 Folgendes beschlossen:

Bayerische Teststrategie:

Die Bayerische Teststrategie wird weiterentwickelt. Bis zum 30. September 2020 werden die Teststationen an den nächstgelegenen Rastanlagen der Autobahngrenzübergänge Kiefersfelden, Walserberg und Pocking, an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg sowie am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) München eingestellt. Die dabei freiwerdenden Testkapazitäten sollen weiter gesichert und bedarfsorientiert, insbesondere für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten, nutzbar gemacht werden. Damit wird das niederschwellige Testangebot der Bayerischen Teststrategie weiter gestärkt.

Die Teststationen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bleiben mit Blick auf die besondere Situation des Flugverkehrs bestehen.

Maskenpflicht: Der Ministerrat beschließt, ab dem 9. September 2020 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen eine regelmäßige Maskenpflicht einzuführen.

Kontaktsportarten: Angesichts der guten Erfahrungen aus dem Trainingsspielbetrieb in Kontaktsportarten wird der reguläre Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zugelassen. Bei Kampfsportarten mit einem länger andauernden unmittelbaren Körperkontakt soll hierbei im Training und Wettkampf eine Obergrenze von 20 Sportlerinnen oder Sportlern gelten.

Schankwirtschaften: Ab dem 19. September 2020 werden Schankwirtschaften grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots. Ergänzend gilt, dass

o in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss,

o in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist,

o sich jede Person einzeln registrieren muss,

Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.

Corona-Rettungsschirm für ÖPNV: Als erstes Bundesland hat Bayern mit der Auszahlung der Mittel aus dem gemeinsamen ÖPNV-Rettungsschirm von Bund und Ländern begonnen. Insgesamt gehen daraus 381 Millionen Euro nach Bayern. Davon sind Stand vergangene Woche bereits Leistungen in Höhe von über 102 Millionen Euro über die Bezirksregierungen bewilligt worden.

Außerdem hat der Ministerrat beschlossen, den Rettungsschirm für die Verkehrsunternehmen im Freistaat um zusätzliche 255 Millionen Euro aufzustocken. Damit können die Erlösausfälle im bayerischen ÖPNV weitgehend ausgeglichen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen 

 

Steuereinbruch durch Corona

In diesem und auch im kommenden Jahr muss der Freistaat mit einem nie da gewesenen Einbruch bei den Steuereinnahmen rechnen. Das geht aus der regionalisierten Steuerschätzung hervor. Allein für 2020 gehen die Schätzer demnach von einem Rückgang von rund 4,2 Milliarden Euro im Vergleich zur letzten Schätzung im vergangenen Herbst aus.

Bereits die Vorausberechnung im Mai hatte Bayern Steuerverluste bis 2022 von mehr als zehn Milliarden Euro vorausgesagt. Bayern ist mit der katastrophalen Steuerprognose keineswegs allein. Das Bundesfinanzministerium teilte am Donnerstag in Berlin mit, dass Bund, Länder und Kommunen in Summe allein 2021 mit 19,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen auskommen müssen als im Mai erwartet.

Dabei kommt dem Freistaat zu Gute, dass er bei Kreditgebern ein hohes Ansehen genießt und daher auf dem Finanzmarkt sehr gute Konditionen für Geldleihen erhält. Es ist bundesweit das einzige Bundesland mit Höchstbewertung. Gründe dafür sind Bayerns beachtliche Rücklagen, die Wirtschaftskraft und die vergleichsweise geringe Verschuldung.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht des Bayerischen Rundfunks. Weiterlesen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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