Wochenschau vom 27.11.2020

Wochenschau vom 27.11.2020

Wir fassen zusammen: Antragstellung für „Novemberhilfe“, aktuelle Corona-Regelungen, Internationale Online-Konferenz zu Perspektiven für starke Familien in Europa, Bayerischer Staatshaushalt 2021

Das Robert Koch-Institut registrierte heute 22.806 neue Virusfälle. Damit überschreitet Deutschland erstmals die Schwelle von einer Million Infizierten seit Beginn der Erkrankungswelle. Die Pandemie kann nur durch die Disziplin aller und jedes Einzelnen eingedämmt werden. Die aktuellen Infektionszahlen müssen nicht nur stabilisiert, sondern dauerhaft nach unten gedrückt werden. Dazu sind weitere Maßnahmen zwingend erforderlich.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe "Novemberhilfe" kann ab sofort beantragt werden

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen können die angekündigte "Novemberhilfe" ab sofort beantragen. Die Antragstellung hat mit Ausnahme von Soloselbständigen über einen prüfenden Dritten zu erfolgen. Es handelt sich dabei um Zuschüsse von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Eine Antragstellung ist ab sofort und bis spätestens 31. Januar 2020 möglich. Die Hilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 14 Milliarden Euro haben.

Die weiteren Informationen zur Novemberhilfe, FAQs sowie die Links zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weiterlesen 

 

Aktuelle Corona-Regelungen

Über die bundesweiten Beschlüsse hinaus setzt Bayern weitere konsequente Schritte, um das Infektionsniveau vor allem in regionalen Hotspots zu brechen. Die Staatsregierung verfolgt vor diesem Hintergrund die Ziele „Verlängern - Vertiefen - Hotspot-Strategie – Helfen“.

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die Staatsregierung wird vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

Unter dem Ziel der Vertiefung gelten folgende Beschlüsse:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. fünf Personen zu beschränken. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Nach aktueller Planung werden die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 wie folgt erweitert: Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind möglich bis max. 10 Personen insgesamt. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die schulischen Weihnachtsferien beginnen für die Schüler bereits am 19. Dezember.
  • Künftig besteht zusätzlich Maskenpflicht
  • vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen;
  • an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).
  • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen).
  • Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken).
  • Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Träger.
  • Bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich (1) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche und (2) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 m2 insgesamt auf einer Fläche von 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 und auf der 800 m2 übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 m2 befindet.
  • Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.
  • Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

Die Hotspot-Strategie legt weitere Maßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz größer 200, sowie für eine 7-Tage-Inzidenz größer 300 fest. Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen finden Sie im Bericht der Kabinettssitzung. Weiterlesen

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungsbörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen.

Mit dem Ziel zu helfen, wurden folgende Entscheidungen getroffen:

  • Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, weiterhin die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen finanziell zu unterstützen, die bisherige Novemberhilfe in den Dezember zu verlängern und dabei Marktkaufleute und Schausteller ausdrücklich einzubeziehen.
  • Die Staatsregierung begrüßt zudem, dass der Bund auch die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen bis Mitte 2021 verlängert (Überbrückungshilfe III). Das betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.
  • Der Bund wird außerdem im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei max. 40 % stabilisieren, indem er darüberhinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 deckt.
  • Zur Erleichterung des internationalen Warenverkehrs werden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarantänepflicht der Einreise-Quarantäne-Verordnung ausgenommen.
  • Dem Personal an den staatlichen und kommunalen Schulen sowie an den privaten Förderschulen wird ein einmaliges Kontingent von FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen 

 

Internationale Online-Konferenz zu Perspektiven für starke Familien in Europa

Unter dem Titel „COVID-19 überwinden - gemeinsam Perspektiven für starke Familien entwickeln“ diskutiert Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 24.11.2020 bei einer internationalen Online-Konferenz unter anderem mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Dubravka Šuica, dem zuständigen EU-Kommissar Nicolas Schmit, ihrer finnischen Kollegin Krista Kiuru und dem französischen Staatssekretär für Kinder und Familien Adrien Taquet über die Herausforderungen der Corona-Pandemie und welche Antworten die Politik darauf hat.

Mit ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen tauscht sich Ministerin Giffey über die Maßnahmen aus, die Familien in diesen Zeiten helfen und berichtet aus Deutschland unter anderem über Corona-Hilfen, die für Familien auf den Weg gebracht und umgesetzt wurden.

Weitere Informationen zur Online-Konferenz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weiterlesen 

 

Staatshaushalt 2021

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 den Regierungsentwurf für den bayerischen Haushalts 2021 beschlossen. Der 70,2 Mrd. Euro-schwere Jahreshaushalt ist ein klares Zeichen für Sicherheit, Stabilität und Zukunft in der aktuellen Krisenzeit. Besonderes Zeichen von Solidität der bayerischen Finanzpolitik ist das Ziel, trotz umfangreicher Hilfsprogramme und wichtiger Zukunftsinvestitionen, die krisenbedingte Neuverschuldung für die Jahre 2020 und 2021 auf die Gesamtsumme von 20 Mrd. Euro zu begrenzen.

Der kommunale Finanzausgleich wird mit über 10,3 Mrd. Euro in der Größenordnung des Vorjahres fortgeführt – ein wichtiges Zeichen, dass der Freistaat auch in Krisenzeiten zuverlässiger Partner seiner Kommunen ist.

Auch bei den bayerischen Sozialprogrammen sind keine Kürzungen vorgesehen. So werden beispielsweise das bayerische Familiengeld, der Pflegebonus und die Förderung von Kindertageseinrichtungen weitergeführt.

Weitere Informationen zum Staatshaushalt 2021 finden Sie in dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. November 2020. Weiterlesen 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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