Wochenschau vom 11.12.2020

Wochenschau vom 11.12.2020

Wir fassen zusammen: Familienreport 2020 veröffentlicht, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, Bundeshaushalt 2021, EU-Einigung bei Haushalt und Corona-Paket

Die von der Staatsregierung für Bayern bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Ziel einer erfolgreichen Pandemieeindämmung ist es zunächst, eine Inzidenz von 50 zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachkontrolle von Infektionswegen möglich und erst dann kann an Lockerungen für das öffentliche Leben gedacht werden. Das Infektionsgeschehen bewegt sich aktuell jedoch eher seitlich und weist keine klare Trendlinie nach unten auf. Die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen, wobei vor allem die ältere Bevölkerung betroffen ist.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Familienreport 2020 veröffentlicht

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Eine repräsentative Eltern-Corona-Befragung zeigt, dass die Krise nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt hat. Insbesondere Väter haben sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung beteiligt. Zudem haben sich in der Krise die Unternehmen und Betriebe ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartner der Eltern bewiesen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Familienreport 2020. Weiterlesen 

 

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen. Deshalb hat die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab dem 9. Dezember 2020 weitere Maßnahmen beschlossen.

Die Staatsregierung ruft die gesamte Bevölkerung zur disziplinierten Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent zu befolgen.

  1. Ausrufung des Katastrophenfalls
  1. Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen:
  • Landesweite Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
  • Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt darüber hinaus eine erweiterte Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh.
  • Sonderregelung Weihnachten: Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Treffen mit weiteren Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis bei Gesamtzahl von 10 Personen (dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht zur Gesamtzahl). Keine Sonderregelungen für Silvester und Neujahr
  1. Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen und in den Förderschulen sowie in FOS/BOS generell der Präsenzunterricht beibehalten.
  1. Bei den Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstands, der zulässigen Kunden pro 10 bzw. 20 qm Verkaufsfläche sowie der Maskenpflicht.
  1. Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Großveranstaltungen sind untersagt.
  1. Alkoholverbot im öffentlichen Raum
  1. In der Einreisequarantäneverordnung werden ab dem 9. Dezember die Erleichterungen für den sog. kleinen Grenzverkehr gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Die Staatsregierung beabsichtigt, diese gerade für die Grenzregion wichtige Bestimmung wieder in Kraft setzen zu können, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Die Verordnung wird im Übrigen bis zum 5. Januar verlängert. Die Regelungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung bleiben unberührt. Der Besuch der Großeltern wird als weitere Ausnahme den Besuchen von Verwandten ersten Grades gleichgestellt.
  1. Für Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gelten neue Beschränkungen:
  • Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.
  • Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltests) und eine FFP2-Maske trägt.
  • Verpflichtung für Beschäftigte: mind. Zweimal wöchentlich Coronatest
  1. Der Ministerrat betont nochmals ausdrücklich die Pflicht der Gesundheitsämter jedes Landkreises oder kreisfreien Stadt, eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Sobald sich abzeichnet, dass das nicht mehr gewährleistet werden kann, sind die Gesundheitsämter verpflichtet, um personelle Verstärkung etwa durch Kräfte von Polizei und Bundeswehr zu ersuchen. Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, umgehend bayernweit einheitlich das digitale Programm „SORMAS“ zum Pandemiemanagement und zur Kontaktnachverfolgung zu verwenden.
  1. Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.

Es wurde dazu eine neue, das heißt die 10. BayIfSMV erlassen, die vomm 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt.

Weitere Informationen finden Sie in der Kabinettsitzung vom 06. Dezember 2020. Weiterlesen 

 

Bundeshaushalt 2021

Nach dem Beschluss des Bundestages am 10.12.2020, sollen dem Bundesfamilienministerium im Jahr 2021 Ausgabemittel in Höhe von rund 13,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das sind rund 885 Millionen Euro mehr als noch im Regierungsentwurf vorgesehen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagte dazu: „So viel Geld wie jetzt gab es noch nie für Familien. Und das ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges und auch beruhigendes Signal: Die familienpolitischen Leistungen sind gut ausgestattet. Beim Elterngeld, dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss ergeben sich sogar deutliche Zuwächse. Damit ist klar, dass sich Eltern auf diese Leistungen verlassen können.“

Hier ein Überblick über die wichtigsten Posten:

  • Weitere Steigerung bei den familienpolitischen Leistungen: Bedingt durch die Corona-Pandemie nehmen mehr Familien die Leistungen des Unterhaltsvorschusses und des Kinderzuschlages in Anspruch. Ab Januar wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages auf 205 Euro pro Monat pro Kind erhöht. Der Ansatz für den Kinderzuschlag steigt daher um 485,5 Mio. Euro auf 1,36 Mrd. Euro. Der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss wird um 125 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro aufgestockt. Für das Elterngeld werden zusätzlich 147 Mio. Euro und damit 7,49 Mrd. Euro bereitgestellt.
  • Zuschüsse an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Maßnahmen der Familien-, Senioren- und Gleichstellungspolitik:
    • Für Maßnahmen in den Politikbereichen Familien, Senioren und Gleichstellung werden zusätzlich rund 16 Mio. Euro etatisiert, damit stehen für diese Themenbereiche rund 67 Mio. Euro zur Verfügung, unter anderem für die Digitalisierung von Familienleistungen, für die Verbesserung der Zugänge für Bürgerinnen und Bürger zu Informationsportalen und für Projekte wie die „Demografiewerkstatt Kommunen" oder die Studie zur häuslichen Gewalt „Geschlechtervergleichender Dunkelfeld-Gewaltsurvey".
  • Mehrgenerationenhäuser

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weiterlesen 

 

EU-Einigung bei Haushalt und Corona-Paket

Nach wochenlangem Streit mit Ungarn und Polen ist ein Kompromiss gelungen: Auf dem EU-Gipfel einigten sich die Mitgliedsstaaten laut Ratspräsident Michel auf einen neuen EU-Haushalt und milliardenschwere Corona-Hilfen.

Der Weg für den 1,8 Billionen Euro umfassenden EU-Haushalt für die nächsten sieben Jahre und die milliardenschweren Corona-Hilfen ist frei. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich bei ihrem Gipfel in Brüssel diese Woche auf einen Kompromiss zum neuen Rechtsstaatsmechanismus, den die deutsche Ratspräsidentschaft ausgehandelt hatte, teilte EU-Ratschef Charles Michel mit.

Worauf man sich geeinigt hat:

  • Der Kompromiss sieht nun vor, dass das neue Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit durch eine Zusatzerklärung ergänzt wird. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Möglichkeiten Ungarn und Polen haben, sich gegen die Anwendung der Regelung zu wehren. Eine davon ist eine Überprüfung der Verordnung für das Verfahren durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie würde die erste Anwendung des Verfahrens vermutlich um Monate hinauszögern, wenn nicht sogar um mehr als ein Jahr.
  • Im Kompromiss wird außerdem festgeschrieben, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Demnach muss klar nachgewiesen werden, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Geld hat. Zudem sollen sich in Streitfragen die Staats- und Regierungschefs mit dem Thema beschäftigen müssen.

Hätte es keine Einigung in dem Streit gegeben, hätte der EU von Januar an nur noch eine Art Nothaushalt zur Verfügung gestanden. Zahlreiche Programme hätten nicht starten können. Zudem wäre es dann nötig geworden, das Corona-Konjunkturprogramm im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro ohne Polen und Ungarn zu organisieren. Auf die Hilfen sind vor allem Länder angewiesen, die wirtschaftlich stark unter der Corona-Krise leiden und gleichzeitig ein Schuldenproblem haben - zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Belgien.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht der Tagesschau. Weiterlesen 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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