Wochenschau vom 26.02.2021

Wochenschau vom 26.02.2021

Wir fassen zusammen: Bundesregierung will auf Umsatzsteuer bei Sachspenden verzichten, Erste Selbsttests in Deutschland zugelassen, Bayerische Impfkommission nimmt Arbeit auf, Öffnung von Garten- und Baumärkten sowie weitere Dienstleistungen erlaubt, das Corona Virus und die Folgen für das Handwerk & das Homeoffice ABC der Initiative Neue Qualität der Arbeit.

Wegen der Coronakrise stapeln sich unverkaufte Waren. Das Bundesfinanzministerium könnte für einen begrenzten Zeitraum pandemiebedingt Retourenspenden und Warenspenden von der Umsatzsteuer befreien. Doch das ist nur eine Teillösung für das Retouren- und Ressourcenproblem vieler Händler. Verbänden geht das nicht weit genug.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Verzicht auf Umsatzsteuer: Bundesregierung will Händlern Sachspenden erleichtern

Die Diskussion insbesondere um das Spenden von Retouren wird schon seit einigen Jahren geführt – dabei haben Händler, wenn es um die nicht immer sinnvolle Vernichtung von Waren ging, stets angeführt, dass diese gar nicht unter Abschreibung, also ohne die Umsatzsteuer zu erheben, gespendet werden dürften.


Jetzt plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz offenbar, für einen begrenzten Zeitraum auf die Umsatzsteuer bei gespendeten Waren zu verzichten. Wie das Bundesfinanzministerium an die Länder schreibt, sollen neben einem dauerhaften Verzicht auf die Umsatzsteuer bei verderblichen Waren auch andere Artikel für einen Zeitraum bis Ende Dezember 2021 von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Bundesregierung wolle so insbesondere bei Saisonwaren wie Bekleidung dafür sorgen, dass diese nicht vernichtet werden müsse. Hiermit wolle man der „einzigartigen Belastung des Einzelhandels entgegenkommen“. Anfang März müssen die Bundesländer noch zu dem Vorschlag Stellung beziehen – sie erhalten rund die Hälfte der Umsatzsteuer.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Erste Selbsttests in Deutschland zugelassen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die ersten drei Sonderzulassungen für Corona-Tests zur Eigenanwendung durch Laien erteilt. Das teilte ein Sprecher mit. Bei allen drei Tests würden die Proben durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich entnommen. Dieser könne nach den von den Herstellern vorgelegten Studien jeweils durch Laien sicher durchgeführt werden, erklärte das Bundesinstitut weiter.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF, die Tests werde es in den nächsten Tagen in Geschäften geben, sie seien "also niedrigschwellig erreichbar". Er gehe davon aus, dass es in der nächsten Woche weitere Zulassungen geben werde.

Weitere Informationen zu Corona-Selbsttests finden Sie hier.

 

Bayerische Impfkommission nimmt Arbeit auf

Bürger können ab 1. März Anträge auf Einzelfallprüfung für eine Corona-Impfung stellen.


Die Bayerische Impfkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Rande der konstituierenden Sitzung am Donnerstag, 25. Februar in München: „Die Impfkommission schließt eine Lücke in der Impfstrategie. Bayern ist auch hier Vorreiter. Wir schauen uns auch individuelle Schicksale von Menschen mit seltenen Krankheiten genau an, um für eine schnellstmögliche, gerechte Verteilung der Impfstoffe zu sorgen.“


Der Minister erläuterte: „Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen können bei der Impfkommission prüfen lassen, mit welcher Priorität – also wann – sie die Corona-Schutzimpfung bekommen können. Ich danke den ehrenamtlichen Mitgliedern der Kommission für ihr Engagement und ihren Einsatz bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Darüber hinaus freue ich mich auf den Austausch mit ihnen – auch zu grundsätzlichen Fragen rund um den Prozess des Impfens, etwa dazu, wie wir noch schneller vorankommen können.“

Weitere Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

 

Öffnung von Garten- und Baumärkten - weitere Dienstleistungen erlaubt

In Bayern dürfen neben Friseuren ab 1. März auch Blumen- und Gartengeschäfte sowie weitere Dienstleistungsbetriebe und Musikschulen öffnen. Das hat der Bayerische Ministerrat beschlossen.


Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar beschlossen, dass ab 1. März folgende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft treten:

  • Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
  • Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Weitere Informationen zur den Lockerungen in Bayern finden Sie hier.

 

Coronavirus und die Folgen: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Handwerker

Das Coronavirus ist weltweit und leider auch in Deutschland noch längst nicht besiegt, alle Freiheiten des alltäglichen Lebens sind bei weitem noch nicht zurück. Da ist weiter Verunsicherung da – auch im Handwerk. Was Betriebschefs jetzt wissen müssen.

Klarsichtmasken: Bieten sie ähnlichen Schutz vor einer Corona-Infektion wie herkömmliche oder medizinische Masken?

Seit etwa November 2020 fand eine neuartige Plastikmaske, eine sogenannte "Klarsichtmaske", verstärkt Verbreitung in Schulen, Kitas, der Gastronomie und auch im Handwerk. Obwohl laut Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) selbst der Hersteller einräumte, dass es nicht bekannt ist, wie sich Aerosole beim Tragen dieser Maske ausbreiten, wird mit einer Bestätigung des bayerischen Landesamts für Gesundheit (LGL) und des bayerischen Gesundheitsministeriums geworben.
Generell gelte: Einige transparente Produkte könnten den Infektionsschutz nicht leisten, zum Beispiel Face Shields, also Gesichtsvisiere, bei denen lediglich ein Plastik-Schild vor Mund und Nase steht, die Atemluft aber außen herum frei herausströmen kann – und auch die Atemluft anderer zum Träger oder zur Trägerin hin. Diese ist nur in Kombination mit einer herkömmlichen Mund-Nase-Bedeckung bzw. in Innenräumen mit einer medizinischen oder FFP2-Maske zulässig.
Die Hochschule München veröffentlichte Untersuchungsergebnisse einer Pilotstudie, die deutlich machen: Klarsichtmasken sind als Infektionsschutz wirkungslos. "Mit unserem Versuchsaufbau können wir genau vermessen, wie die Ausbreitung von Aerosolen durch Masken dieser Art beeinflusst wird". Laut Studienleiter „besteht deshalb dringender Handlungsbedarf seitens der zuständigen Behörden und Ministerien" als Fazit dem #Faktenfuchs des BR. Das Tragen einer Klarsichtmaske biete weder einen Fremd- noch einen Selbstschutz und könne daher nicht empfohlen werden.
Nachdem der BR über umstrittene Klarsichtmasken berichtet hat, hat das bayerische Gesundheitsministerium seine Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen geändert. In Bayern sind daher nur noch textile Masken zulässig.

Weitere Informationen finden Sie in einem Beitrag des Handwerker Magazin sowie des Bayerischen Rundfunks.

Aus Lockdown wird Shutdown: Das sind die Folgen der Maßnahmen für das Handwerk

Nach der neuerlichen Runde der 16 Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel steht also fest: Die kommenden Wochen bleiben hart. Auch die Internationale Handwerksmesse (IHM) in München, geplant für den Zeitraum 10. bis 14. März 2021, wurde in Folge der Maßnahmen abgesagt. Immerhin für die Friseure ist Licht am Ende des Tunnels: "Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen", hieß es schon im Vorfeld der Verhandlungen in einem Arbeitspapier der Ministerpräsidenten. "Erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, sind auf diese Dienstleistungen angewiesen." Das Ergebnis: Friseure, in Bayern auch Körpernahe Dienstleistungen, dürfen ab 1. März 2021 – natürlich unter Auflagen – wieder öffnen!

Welche Gewerke sind besonders betroffen?

Besonders "Körpernahe Dienstleistungen" sind von den "Lockdown"-Regelungen betroffen. Im Handwerk leiden darunter vor allem Kosmetiker, die den Betrieb für die Länge des "Shutdowns 2.0" einstellen müssen. Welche Handwerksbranchen von den Maßnahmen außerdem hart getroffen werden, hat die Deutsche Handwerks Zeitung in einem Beitrag ausführlich zusammengestellt. Die wichtigsten Erkenntnisse lesen Sie nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Bäcker: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks rechnet damit, dass sich die wirtschaftlichen Probleme vieler Betriebe mit dem zweiten Lockdown verschärfen werden. "Für viele Bäcker ist das Café- und Snackgeschäft ein wichtiges Standbein, das nun erneut vollständig wegbricht und Umsatzeinbußen je nach Betriebskonzept von bis zu 90 Prozent zur Folge hat", meint Michael Wippler, Präsident des Bäckerverbands. Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider erwägt daher eine gerichtliche Prüfung der Lockdown-Maßnahmen: "Der angebliche Lockdown light trifft die Falschen."

  • Konditoren: Die Betriebe im Konditorenhandwerk sind enttäuscht, dass die Anstrengungen und Investitionen über die vergangenen Monate, mit Hygiene- und Nachverfolgungskonzepten MitarbeiterInnen, Kunden und Cafégästen Sicherheit zu geben, nicht deutlich mehr Anerkennung gefunden haben. "Unsere Handwerksbetriebe sind Meister des guten Geschmacks, aber keine Pandemiebeschleuniger", sagt Julia Gustavus, Hauptgeschäftsführerin beim Deutschen Konditorenbund. "Im November beginnt normalerweise das Weihnachtsgeschäft, die Hochsaison für den Außer-Haus Verkauf. Die strengen Beschränkungen für die Bürger werden dazu führen, dass das Leben rund um die Konditoreien in weiten Teilen wieder stillstehen wird." Die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe sei aktuell bereits schlecht und werde sich durch den Lockwdown weiter verschlechtern. Laut Verband habe sich die Branche seit dem Frühjahr noch nicht erholt und sei von den Normalumsätzen weit entfernt.

  • Speiseeishersteller: "Aufgrund der schlechten Saison im Frühjahr 2020 hatten sich einige Eiscafés darauf eingestellt länger zu öffnen und die schlechten Umsätze wieder gut zu machen", berichtet Annalisa Carnio, Sprecherin von Uniteis, dem Verband der Speiseeishersteller. "Wie in der restlichen Gastronomie auch, haben die Eisdielen Hygienekonzepte erarbeitet und für ausreichend Abstand der Gäste gesorgt. Aber auch sie müssen jetzt schließen. "Viele dieser Eisdielenbesitzer sind nun verzweifelt."

  • Metzger: Vor allem Fleischereien, die im Partyservice oder Eventmanagement, der Belieferung von Hotels bzw. Gastronomiebetrieben oder im eigenen Imbissgeschäft mit einem Verzehr vor Ort tätig sind, haben an den neuerlichen Lockdown-Beschlüssen zu knabbern. "Für diese Betriebe werden nun wieder harte Einschnitte folgen. Das gut gehende Ladengeschäft wird diese Umsatzausfälle nicht im Ansatz kompensieren," sagt Lars Bubnick Geschäftsführer des Landesinnungsverbands für das bayerische Fleischerhandwerk. "Wir hoffen, dass die Beschränkungen dann auch schnellstmöglich wieder aufgehoben werden. Je nachdem, wie es das Infektionsgeschehen zulässt."

  • Brauer: Je stärker Brauereien von Gastronomie und Veranstaltungen abhängig sind, desto höher ist der wirtschaftliche Schaden. In einzelnen Brauereien waren die Umsätze laut Deutschem Brauer-Bund (DBB) im ersten Lockdown existenzbedrohend um bis zu 70, 80 Prozent zurückgegangen. "Dieses Szenario droht sich nun zu wiederholen. Um es klar zu sagen: Ohne wirksame staatliche Hilfen werden wir eine Pleitewelle enormen Ausmaßes erleben – bei Gaststätten und Hotels, aber auch bei vielen Herstellern und Zulieferern, die fast vollständig von der Gastro-Branche abhängig sind", sagt Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des DBB. Die Braubranche durchlebe das bislang schwierigste Jahr seit vielen Jahrzehnten.

Weitere Informationen finden Sie in einem Beitrag des Handwerker Magazin.

 

Das INQA Homeoffice ABC

Aus Erfahrung lernen: In einem Jahr in der Corona-Krise hat sich viel Expertenwissen zum Arbeiten im Homeoffice angesammelt – Interviews, Podcasts, Wissensbeiträge und Best-Practise-Beispiele. Von A wie Agile Arbeitsformen bis Z wie Zukunftsfähige Unternehmenskultur werden im Homeoffice ABC der Initiative Neue Qualität der Arbeit die wichtigsten Begriffe zu mobiler Arbeit erläutert und zu relevanten Beiträgen verlinkt. Damit mobile Arbeit auch in Zukunft gelingt.

Hier geht es zum Homeoffice ABC der Initiative Neue Qualität der Arbeit.

 

Podcast: Wofür du deine Mitarbeiter wirklich loben solltest

Ein Lob kann Mitarbeiter motivieren und sogar beflügeln, noch engagierter zu arbeiten. Das sollten sich Arbeitgeber immer wieder bewusst machen. Meist sprechen sie ein Lob aber insbesondere für ein erreichtes Ziel aus. Doch es gibt noch mehr, wofür Angestellte gelobt werden sollten.
Normalerweise loben Führungskräfte ihre Mitarbeiter für messbare Ergebnisse. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Doch es gibt eine Sache, die wir beim Thema Wertschätzung viel stärker in den Fokus rücken sollten als die reine Zielerreichung. Worauf es dabei ankommt, erfahren sie in dem aktuellen „Workers Cast“. Darin verrät Jörg Mosler, warum es wichtig ist, Mitarbeiter richtig zu loben.

Hier geht es zum Podcast.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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