Wochenschau vom 05.03.2021

Wochenschau vom 05.03.2021

Wir fassen zusammen: Beschlüsse des Corona-Gipfels, „Covid-19-Allianz“ zwischen Bayern und Sachsen, Impfgeschehen in Bayern, Lieferkettengesetz, Arbeitsmarktzahlen im Februar 2021 und 25 Jahre bayerischer Arbeitsmarktfond.

Die Inzidenzzahlen stagnieren oder steigen in dieser Woche wieder an, die Virus-Varianten breiten sich weiter aus. Bund und Länder haben sich auf Lockerungen abhängig von Inzidenzwerten geeinigt. Dabei soll anhand eines mehrstufigen Systems gelockert werden, aber auch eine "Notbremse" bei eskalierenden Neuinfektionen ist geplant. Die beteiligten machten deutlich, dass es sich hier um ein Ringen um die richtige Balance handelt.

Ab Montag gelten bundesweit einzelne Öffnungsschritte, etwa für Buchhandlungen, Gartencenter oder Fahrschulen. Begleitet werden die Öffnungen mit einer Teststrategie, etwa regelmäßige Tests an Schulen.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Ergebnisse des Corona-Gipfel vom 3. März 2021

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben in einer Videokonferenz beschlossen, wegen der Corona-Krise den Shutdown bis zum 28. März grundsätzlich zu verlängern.

Schon vom kommenden Montag 8. März an sollen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten bundesweit gelockert werden. Dann gilt: Es dürfen sich zwei Haushalte treffen, insgesamt aber nicht mehr als fünf Personen. (Paare gelten als ein Haushalt und Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen). In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten zu privaten Treffen auf den eigenen und zwei weitere Haushalte erweitert werden, mit zusammen maximal zehn Personen. Bei einer Inzidenz von über 100 an drei Tagen gilt die "Notbremse", dann wird die Möglichkeit zu privaten Treffen wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt.

Außerdem dürfen, unabhängig von der Inzidenz, bestimmte Branchen wieder öffnen: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden künftig einheitlich in allen Bundesländern zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs gezählt und dürfen unter Auflagen öffnen. Auch Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Kosmetikstudios) und Fahr- und Flugschulen sollen öffnen dürfen.

Eine genaue Übersicht der Öffnungsschritte finden bietet die Tagesschau.

 

Bayern und Sachsen schließen „Covid-19-Allianz“

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer haben am 1. März die COVID-19-Allianz Bayern-Sachsen geschlossen und als Maßnahmenpaket dazu folgenden gemeinsamen 10-Punkte-Plan beschlossen:

  • Grenzkontrollen
  • Testkonzepte
  • „Pendlerquarantäne“ für Grenzgänger und -pendler
  • Sequenzierung – Virusvarianten
  • Sicheres Arbeiten
  • Hot-Spot Regelungen
  • Kontaktnachverfolgung
  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
  • Krankenhausversorgung / Lagebild
  • Impfen

Die Pressemitteilung mit detaillierten Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung.

 

Bayerns Gesundheitsminister: Unser Impfturbo kommt jetzt so richtig auf Touren

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat Bayern die Marke von einer Million Schutzimpfungen überschritten. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Samstag in München: „Ziemlich genau vor zwei Monaten haben wir mit den Impfungen begonnen. Seitdem haben wir 1.030.128 Impfdosen verabreicht (Stand 27. Februar). Besonders freut mich, dass darunter bereits ein gutes Drittel Zweitimpfungen sind. Das bedeutet im Klartext: 344.238 Menschen im Freistaat haben schon den vollen Immunschutz gegen COVID-19.“

Der Minister ergänzte: „Auch bei der Impfquote kommt Bayern auf ein gutes Zwischenergebnis. In Bayern haben schon fünf Prozent der Menschen (685.890) eine Erstimpfung erhalten. Damit gehört Bayern zu den drei Top-Impfländern im Bundesvergleich. Bei den Zweitimpfungen kommt der Freistaat auf eine Quote von rund 2,6 Prozent.“

Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

 

Lieferkettengesetz: Mehr Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft

Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika: Die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren – das ist Ziel des Gesetzentwurfs über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Das Kabinett hat ihn jetzt beschlossen. Mit dem Gesetz werden gleichzeitig auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

 

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021

Anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar stellt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner fest: „Der Arbeitsmarkt erwies sich auch während des Lockdowns im Februar vergleichsweise robust. Mit einer Arbeitslosenquote von 4,2 Prozent bewegen wir uns auf dem Niveau des Vormonats, die absolute Zahl der Arbeitslosen hat sich gegenüber Januar marginal um 159 bzw. 0,1 Prozent reduziert. Besonders erfreulich ist aber, dass der Personalbedarf der Unternehmen im Vergleich zum Januar deutlich gestiegen ist.“

Für eine positive Frühlingsstimmung gibt es nach den Worten der Ministerin aber noch keinen Grund: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen bestimmten Branchen wie dem stationären Handel und der Gastronomie weiterhin schwer zu schaffen, hier zeigt sich der Arbeitsmarkt wenig aufnahmefähig. Die Nachfrage nach Arbeitskräften fällt innerhalb der einzelnen Branchen sehr unterschiedlich aus, auch im Vorjahresvergleich ist die Zahl der gemeldeten offenen Stellen im Februar noch um 17,8 Prozent niedriger.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

 

25 Jahre bayerischer Arbeitsmarktfond

Über den bayerischen Arbeitsmarktfonds werden seit 25 Jahren Maßnahmen für die (Re-)Integration von besonders benachteiligten Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefördert. Aktuell ist durch die Corona-Krise die Lage auf dem bayerischen Arbeitsmarkt angespannt. „Gerade in Zeiten mit höheren Arbeitslosenzahlen benötigen Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Ältere, Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Menschen mit Behinderung oder Migrantinnen und Migranten besondere Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, so Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner. „Mit der Förderung durch den Arbeitsmarktfonds wollen wir in diesem Jahr gezielt Personen ansprechen, die es Corona-bedingt besonders schwer haben, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen“, erklärt die Ministerin und fährt fort: „Diesen Menschen wollen wir mit passgenauen Qualifizierungen Perspektiven geben. Interessierte Bildungsträger können ab sofort Anträge für die diesjährige Auswahlrunde stellen.“

Mit dem Arbeitsmarktfonds fördert das bayerische Arbeitsministerium Qualifizierungsmaßnahmen für besonders marktbenachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt. Alle Maßnahmen sollen zudem eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung bieten. Seit 1997 konnten 593 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 125 Mio. Euro gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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