Wochenschau vom 14.05.2021

Wochenschau vom 14.05.2021

Wir fassen zusammen: Priorisierung für Corona-Impfstoffe bei Hausärzten aufgehoben, Impfstoffsonderkontingenten für 22 Stadt- und Landkreise, Öffnungsschritte bei Urlaubshöfen und Bauernhofgastronomie, Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. Mai 2021, Abiturprüfungen haben begonnen, Kleiner Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich

Die dritte Welle ist gebremst, jedoch noch nicht vorbei. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt und liegt im Freistaat bei 95,3. In Regionen mit Inzidenzen unter 100 sollen ab dem 21. Mai Freibäder wieder öffnen und Kulturveranstaltungen im Freien stattfinden dürfen. Jeweils unter strengen Auflagen. Bayern will ab 17. Mai die Priorisierungen für alle Corona-Impfstoffe bei Hausärzten aufheben. Die Lieferung von rund 30.000 zusätzlichen Impfdosen sind aufgrund einer bislang nicht verplanten Lieferung von Johnson & Johnson möglich geworden.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Freigabe aller Impfstoffe bei Hausärzten

Bayern will nächste Woche die Priorisierung für alle Corona-Impfstoffe bei Hausärzten aufheben. Dies werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, sagte Markus Söder am Mittwoch nach einer CSU-Fraktionsklausur im Landtag in München. Die Ärzte brauchten noch etwas Zeit, sich vorzubereiten. In den Impfzentren soll es laut Söder aber bei dem bisherigen Verfahren mit Priorisierungen bleiben.

Bislang sind lediglich die Impfstoffe von Astrazeneca und Johnson & Johnson unabhängig von der Priorisierung freigegeben. Für die anderen Impfstoffe hatte dies der Bund für Juni in Aussicht gestellt - Bayern hatte aber angekündigt, hier schneller agieren zu wollen.

Weitere Nachrichten verfolgen Sie im Coronavirus-Newsblog für Bayern. 

 

Impfstoffsonderkontingenten für 22 Stadt- und Landkreise

Mit den Sonderkontingenten kann bayernweit eine gleichmäßige Impfquoten vorangetrieben werden. Da das Bestellsystem des Bundes regionalen Gegebenheiten völlig außer Acht lässt, führt es zu einer strukturellen Benachteiligung von Regionen bei den Impfungen in Arztpraxen.

Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Wir wollen, dass in ganz Bayern möglichst viele Menschen ein Impfangebot erhalten. Einige Regionen haben eine geringere Ärztedichte und stehen teils auch vor besonderen strukturellen Herausforderungen. Deshalb haben wir dort eine geringere Impfquote in den Arztpraxen und damit im Ergebnis ein geringeres Angebot an Schutzimpfungen.“

Bayern stellt rund 30.000 Impfdosen von Johnson & Johnson bereit. Die Impfdosen kommen am 14. Mai in den Impfzentren an. Sie gehen an Impfzentren in den kreisfreien Städten und Landkreisen, die nach strengen Kriterien ausgewählt wurden. Berücksichtigt wird auch, ob Regionen bereits Sonderzuweisungen als Hochinzidenzgebiete bzw. Grenzregion erhalten haben, beziehungsweise ob und in welchem Umfang Sonderkontingente von AstraZeneca abgerufen wurden.

Die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier

 

Öffnungsschritte bei Urlaubshöfen und Bauernhofgastronomie

Sinkende Infektionszahlen und verstärkt greifende Schutzmaßnahmen machen es möglich: Rechtzeitig zu den Pfingstferien können Familien und andere Gäste wieder „Urlaub auf dem Bauernhof“ genießen. Auch die Bauernhofgastronomie sowie Gäste- und Naturführungen werden wieder möglich.

„Es ist ein wichtiger Schritt und ein positives Signal für unsere Urlaubs- und Erlebnishöfe, dass sie nun wieder eine Öffnungsperspektive haben. Für die Betriebe kann nun eine lange wirtschaftliche Durststrecke enden. Und für die Gäste rückt der Urlaub in unserer wunderschönen Landschaft wieder in greifbare Nähe“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber am 11. Mai 2021.

Für die Öffnung hat der Bayerische Ministerrat am Montag den Weg bereitet und die Voraussetzungen festgelegt. Wichtigste Neuerung ist das begleitende Testkonzept. Die Öffnung zum 21. Mai kann erfolgen, wenn die Vorgaben der sogenannten Bundes-Notbremse eingehalten sind und auch eine stabile oder rückläufige 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt vorliegen.

Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof mit einem gastronomischen Angebot auch im Innenbereich dürfen ausschließlich die eigenen Gäste bis 22 Uhr bewirten. Auch die Kur-, Therapie- und Wellnessangebote (z. B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) dürfen für die Gäste geöffnet werden.

Die Pressemitteilung lesen Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 

Das ausführliche Rahmenkonzept für die Gastronomie finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung

 

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. Mai 2021

Anzeichen der Entspannung sind beständig sichtbar: Die 7-Tages-Inzidenzen im Freistaat sind nahezu überall rückläufig, es steht immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern erreicht immer wieder neue Höchstwerte. Dabei steigt auch die Zahl der Zweitimpfungen: Von den zuletzt bis zu 180.000 tägliche Impfungen waren rd. 20 Prozent Zweitimpfungen. Das bedeutet: bestmöglicher Schutz vor Corona.

Diese Entwicklung erlaubt nun weitere vorsichtige und inzidenzabhängige Lockerungen in dem für den Freistaat Bayern und die Bevölkerung wichtigen Tourismusbereich. Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Weitere touristische Angebote wie Fluss- und Seenschifffahrt oder Seilbahnbetrieb werden zulässig. Lockerungen zählen auch für Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

Als Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern gelten ab 21. Mai neue Regelungen für Laien- und Amateurensembles. Zudem werden die Einreise- und Quarantäneverordnungen angepasst.

Die Details und genauen Verweise auf die Verordnungen entnehmen Sie der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen 

 

Abiturprüfungen haben begonnen

Für 35.000 Abiturienten in Bayern heißt es ab heute „Daumen drücken“. Das Abitur beginnt mit zwei Wochen Verspätung, aber alle Schülerinne und Schüler sollen Ihre Prüfungen in der Pandemie schreiben dürfen. Die schriftliche Abiturprüfungen starten am 12. Mai im Fach Deutsch, am 18. Mai folgt Mathe und am 21. Mai ein weiteres Fach etwa aus dem fremd-, gesellschafts- oder naturwissenschaftlichen Bereich. In zwei weiteren Fächern gibt es dann zwischen dem 7. Juni und 18. Juni die mündlichen Kolloquiumsprüfungen.

Über allem hängt die Frage: Ist das Abitur mitten im zweiten Pandemie-Schuljahr, fair und gerecht?

Landesschülersprecher Moritz Meusel hatte kritisiert, dass manche Jugendliche vor den Prüfungen monatelang kein Schulgebäude mehr von innen gesehen hatten, während andere seit Februar im Wechsel- oder gar Präsenzunterricht waren. Auch seien Schüler aus ärmeren Familien zusätzlich benachteiligt, weil sie sich keine Nachhilfe leisten konnten.

Das Kultusministerium hingegen sieht faire und vergleichbare Rahmenbedingungen gegeben. Den besonderen Umständen sei unter anderem durch eine Eingrenzung der Prüfungsinhalte und der Verschiebung des Prüfungstermins um zwei Wochen Rechnung getragen worden.

Kultusminister Michael Piazolo betonte: „Schon in normalen Jahren ist das Ablegen einer so wichtigen Prüfung auch mit Aufregung und Anspannung verbunden. Ich kann gut nachvollziehen, dass dieses Jahr viele von Ihnen zusätzlich die Frage bewegt, ob und wie die Corona-Pandemie die Prüfungen beeinflussen könnte. Ich bin davon überzeugt, dass Sie die Zeit mit Ihren Lehrkräften intensiv genutzt haben und nun gut vorbereitet sind, um auch die letzte Herausforderung Ihrer Gymnasialzeit zu meistern. Dafür wünsche ich Ihnen den Mut, auf Ihre Fähigkeiten zu vertrauen, gute Nerven und das nötige Quäntchen Glück!“

Mehr können Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums sowie auf den Seites des Bayerischen Rundfunks erfahren.

 

Kleiner Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich wieder möglich

Ministerpräsident Söder sagte nach einem Treffen mit Österreichs Bundeskanzler Kurz am 11. Mai in München, dass ab dem Folgetag der kleine Grenzverkehr wieder zugelassen sei. Dann seien Einkäufe oder Besuche bei Verwandten und Freunden im Nachbarland wieder erlaubt.

Bayern und Österreich wollten nun die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie aufarbeiten. Dazu werde ein gemeinsames Team der beiden Nachbarländer gebildet. Der kleine Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich war seit Dezember verboten, für Verstöße drohten bis zu 2.000 Euro Bußgeld. Zu Pfingsten sollen auch wieder touristische Angebote erlaubt werden.

Mehr erfahren Sie auf den Seiten des BR. Weiterlesen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. 

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