Zahlreiche Unternehmen in Bayern setzen bereits auf Familienfreundlichkeit und unterstützen ihre Beschäftigten dabei, Familie und Beruf in Einklang zu bringen.
Pünktlich zum 15. Mai, dem internationalen Tag der Familie, veröffentlicht die Servicestelle Familienpakt Bayern die nächste Publikation aus der Reihe der praxisorientierten Kurzleitfäden und Todo-Listen.
Der Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Michael Höhenberger und Stefan Rößle, Landrat des Landkreises Donau-Ries, begrüßen 19 Arbeitgeber als neue Mitglieder im Familienpakt Bayern.
Die Servicestelle Familienpakt Bayern veröffentlicht mit dem Kurzleitfaden zum Thema „Beschäftigtenbefragung“ die fünfte Publikation aus der Reihe der praxisorientierten Leitfäden.
Schwangere und stillende Frauen stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Mit Wirkung zum 01.Januar 2018 sind im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG) Änderungen in Kraft getreten, die den Entwicklungen der modernen Arbeitswelt Rechnung tragen sollen.
Die Servicestelle Familienpakt Bayern veröffentlicht mit dem Kurzleitfaden zum Thema „Väter und die Vereinbarkeit von Familien und Beruf“ die vierte Publikation aus der Reihe der praxisorientierten Leitfäden. Diese vermitteln u.a. über Praxisbeispiele und To-do-Listen nützliche Tipps für das Gelingen der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.
Die Servicestelle des Familienpakt Bayern war mit dem ersten Workshop in 2018 "Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation" zu Gast bei der Warema Renkhoff SE in Marktheidenfeld.
Die Servicestelle Familienpakt Bayern veröffentlicht zwei neue Kurzleitfäden zu den Themen „Familienbewusste Unternehmenskultur und Führung“ sowie „Familienfreundlichkeit gekonnt kommunizieren“. Darin enthalten sind jeweils ein Praxisbeispiel und eine To-do-Liste.
Die Servicestelle des Familienpakt Bayern richtete am 07.03.2018 das zweite Jahresauftakttreffen bei der IHK München aus.
Die neuen Pläne der großen Koalition zur befristeten Teilzeit, wie im Koalitionsvertrag dargestellt, rufen derzeit unterschiedliche Reaktionen hervor. Während Arbeitnehmer sich über mehr Flexibilität freuen, haben manche Arbeitgeber Bedenken.