Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legte am 03.12.2025 den dritten Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor. Dieser zeigt, dass der Ausbau voranschreitet.
Rechtsanspruch ab 1. August 2026
Ab dem Schuljahr 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter mit der ersten Klassenstufe in Kraft und wird bis 2029 auf alle Grundschulklassenstufen ausgeweitet. Der Rechtsanspruch zielt auf eine verlässliche ganztägige Betreuung an Werktagen einschließlich der Unterrichtszeit. Der Bund unterstützt den Ausbau mit zweckgebundenen Finanzhilfen, die insbesondere in Räume, Ausstattung und Infrastruktur fließen.
Im Mittelpunkt des Ganztagsausbaus steht eine verlässliche Verbindung von Bildung, Betreuung und Freizeit.
Verlässlichkeit und Qualität sichern
Der Ausbau zielt auf verlässliche, achtstündige Angebote an Werktagen einschließlich Unterrichtszeit. Qualitätsrelevante Schwerpunkte sind ausreichende Öffnungszeiten, klare Tagesstrukturen, geeignete Räume für Lernzeiten, Freizeit und Mittagessen, barrierefreie Innen- und Außenflächen sowie eine stabile Personalbesetzung in multiprofessionellen Teams.
Effekte für Arbeitgebende
Für Arbeitgebende kann der mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführte Rechtsanspruch auf verlässliche ganztägige Betreuung die Planbarkeit von Arbeitszeiten verbessern. Durch eine gesicherte Betreuung lassen sich kurzfristige Ausfälle reduzieren, der Wiedereinstieg nach der Elternzeit kann erleichtert werden und Beschäftigte können ihre Betreuungsaufgaben stabiler organisieren.

