Maßnahmen
Pflegesensible Unternehmens- bzw. Betriebskultur
Eine pflegesensible Führungskultur bedeutet, die Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf als wichtigen Bestandteil der Personalpolitik zu integrieren. Führungskräfte sollten für die Bedürfnisse pflegender Mitarbeitender sensibilisiert werden, um eine offene Kommunikation und Lösungen zu ermöglichen. Informationsveranstaltungen und Schulungen helfen, Tabus abzubauen, rechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen und die Vorteile einer pflegesensiblen Unternehmens- bzw. Betriebskultur sichtbar zu machen. Auch interne Sensibilisierungskampagnen oder Aktionstage (z. B. „Pflege und Beruf“) können helfen, das Thema nachhaltig im Bewusstsein zu verankern. Weitere Maßnahmen, die wir zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf empfehlen, sind:
- Arbeitszeitgestaltung: Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder andere (befristete) Vereinbarungen zur Arbeitszeit können helfen, Pflegeaufgaben mit der Arbeit zu vereinbaren.
- Ortsflexibles Arbeiten: Die Arbeit von zu Hause und die Bereitstellung von Arbeitsgeräten wie Laptops oder Smartphones spart Mitarbeitenden Zeit, da der Arbeitsweg entfällt. Gleichzeitig ermöglicht sie, Pflegeaufgaben wahrzunehmen, ohne dass es zu größeren Ausfällen kommt. Zusätzlich kann die Nutzung von Satellitenbüros die Pendelzeiten für pflegende Mitarbeitende reduzieren. Unter Satellitenbüros versteht man kleinere, dezentrale Bürostandorte des Unternehmens oder Betriebs in der Nähe des Wohnorts der Mitarbeitenden, die eine flexible Arbeitsweise ermöglichen und Wegezeiten verringern.
- Beratung und Kooperation: Eine betriebliche Pflegeberatung kann mit externen Anlaufstellen ergänzt werden, etwa mit regionalen Pflegestützpunkten, Senioren- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder Pflegekassen. Diese Unterstützungsangebote führen dazu, dass Betroffene schnell eine Lösung finden und somit schneller wieder ihren Beitrag im Unternehmen oder Betrieb leisten können.
- Finanzielle Unterstützung: Zuschüsse und Kostenübernahmen für Dienstleistungen, wie etwa ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote für Angehörige, können Beschäftigte finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf erleichtern.
- Integration in Personalentwicklung: Fortbildungen und Wiedereinstiegsprogramme unterstützen nicht nur die berufliche Weiterentwicklung während und nach Pflegephasen, sondern können auch genutzt werden, um Beschäftigte in der Personalabteilung zu schulen und als Pflegelotsen auszubilden. Dies erleichtert die interne Beratung und Koordination von Pflegeaufgaben.
Weiterführende Links und Informationen
Entwicklung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020)
Praktische Tipps für Pflege und Beruf (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, o. D.)
Checkliste pflegefreundliche Maßnahmen für Unternehmen und Betriebe (Familienpakt Bayern, 2021)
Pflegelotsende im Betrieb
Pflegelotsende sind zentrale Ansprechpersonen im Unternehmen und Betrieb, die als Vermittler zwischen Mitarbeitenden und externen Beratungsstellen fungieren. Sie informieren über betriebliche und externe Angebote zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Dies ist bei der Einführung von Pflegelotsenden zu beachten:
- Ansprechperson: Die Ansprechpersonen können Betroffene bei der ersten Orientierung begleiten und bei der Suche nach betrieblichen Lösungen unterstützen. Es kann hilfreich sein, interne Kanäle wie Newsletter oder das Intranet zu nutzen, um auf die Ansprechpersonen aufmerksam zu machen.
- Zeit für Beratung: Mitarbeitende, die zusätzlich als Pflegelotsende tätig sind, müssen ausreichend Zeit für die Beratungsgespräche haben, damit diese Ihrem Einsatz als Pflegelotsende vollständig gerecht werden.
- Flyer und Informationen: Materialien, welche wichtige Kontaktinformationen und Pflegehinweise bieten, können Ihren Mitarbeitenden viel Zeit bei der Suche nach Informationen ersparen. Sie können zur Verbreitung das Intranet oder andere Plattformen nutzen.
- Informationsveranstaltungen: Regelmäßige Treffen mit Expertinnen oder Experten und Betroffenen bieten unterschiedliche Perspektiven und dienen vor allem der Informationsvermittlung. Für die Mitarbeitenden stehen dabei Informationen zu pflegerelevanten Themen und praxisnahen Unterstützungsangeboten im Vordergrund. Für die Unternehmens- bzw. Betriebsleitung können separate Treffen mit Experten oder Expertinnen genutzt werden, um maßgeschneiderte Lösungen für den Betrieb zu erarbeiten und organisatorische Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Mitarbeitender zu planen.
- Freiraum für Vernetzung: Damit Sie eine umfassende Unterstützung bereitstellen können, ist es wichtig, die Vernetzung zwischen internen und externen Pflegelotsenden aktiv zu fördern.
Weiterführende Links und Informationen
Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen – Ein praktischer Leitfaden (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024)
Betrieblicher Pflegelotse: So nutzt er Unternehmen (Hanse Merkur, o. D.)
Modelle für pflegesensible Arbeitszeiten
Um Pflege und Beruf sinnvoll zu verbinden, ermöglichen pflegesensible Arbeitszeitmodelle Unternehmen und Betrieben, Mitarbeitende mit Pflegeaufgaben flexibel zu unterstützen, ohne die betriebliche Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Sie erhöhen die Planbarkeit im Team, verbessern die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden und tragen dazu bei, dass die Leistungsfähigkeit trotz zusätzlicher Pflegesituationen erhalten bleibt. Gleichzeitig können sie Belastungen reduzieren, die durch unvorhersehbare Pflegeaufgaben entstehen, und helfen, Fehlzeiten zu vermeiden. Eine klare Kommunikation über verfügbare Angebote und flexible Gestaltungsmöglichkeiten stellt sicher, dass die Maßnahmen effektiv genutzt werden und sowohl Mitarbeitende als auch das Unternehmen bzw. der Betrieb profitieren. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:
- Pflegegerechte Vollzeit: Unter diesem Modell wird die reguläre Vollzeitbeschäftigung so angepasst, dass pflegende Mitarbeitende ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren können, ohne dass ihnen dadurch erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Dies geschieht durch einen teilweisen oder vollständigen Ausgleich der Vergütungsdifferenz. Auf diese Weise wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtert und die finanzielle Belastung der Mitarbeitenden verringert. Gleichzeitig profitieren Arbeitgebende, da die Mitarbeitenden entlastet werden, ihre Motivation steigt und die Produktivität erhalten bleibt.
- Flexibles Arbeiten mit Arbeitszeitkonten: Arbeitszeitkonten (Wochen-, Monats-, Jahres- oder Lebensarbeitszeitkonten) können Mitarbeitenden ein hohes Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung ermöglichen. Sie bieten die Möglichkeit, Arbeitszeiten nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten, beispielsweise in Zeiten mit erhöhtem Pflegeaufwand.
- Abgestimmte Arbeitszeiten: Feste wöchentliche Arbeitszeiten können pflegenden Mitarbeitenden helfen, ihren Alltag besser zu planen und Überlastung zu vermeiden. Gleichzeitig kann die Option auf flexible Gleitzeit zu Beginn oder am Ende des Arbeitstags die Vereinbarkeit von Pflegeverpflichtungen und Arbeit erleichtern und die Zeitsouveränität erhöhen.
- Kurzfristige Freistellungen: Gesetzliche Regelungen wie das Pflegezeitgesetz bieten Unternehmen und Betrieben die Möglichkeit, bei akuten Pflegebedarfen schnelle und unkomplizierte Freistellungen zu gewähren. Solche Lösungen können das Vertrauen der Mitarbeitenden stärken und die Bindung an das Unternehmen bzw. den Betrieb fördern, erfordern jedoch gut abgestimmte Abläufe und eine unterstützende Unternehmens- bzw. Betriebskultur.
Weiterführende Links und Informationen
Pflegezeit und Familienpflegezeit – Individuelle Lösungen fördern (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V., 2019)
Pflegezeit im Überblick
Das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz bieten Beschäftigten die Möglichkeit, sich für die Pflege naher Angehöriger entweder vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Wichtig zu wissen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sind folgende Punkte:
- Rechtsansprüche auf Freistellung: Das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz bieten Beschäftigten die Möglichkeit, sich für die Pflege naher Angehöriger entweder vollständig oder teilweise von der Arbeit unbezahlt freistellen zu lassen. Dies umfasst eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten und eine Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Beschäftigte haben das Recht auf eine kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Tagen in akuten Pflegesituationen. Diese Zeit ermöglicht es ihnen, eine bedarfsgerechte Pflege für einen nahen Angehörigen zu organisieren.
- Pflegeunterstützungsgeld: Während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung besteht Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, das von der Pflegekasse oder vom Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen gewährt wird.
- Sonderkündigungsschutz: Beschäftigte genießen während der Ankündigung und Dauer der Pflege- oder Familienpflegezeit einen besonderen Kündigungsschutz.
- Zinsloses Darlehen: Beschäftigten wird bei Bedarf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Abfederung des Lohnausfalls gewährt, welches in monatlichen Raten ausgezahlt und später zurückgezahlt wird.
- Kombination von Pflege- und Familienpflegezeit: Mitarbeitende können Pflegezeit und Familienpflegezeit nacheinander in Anspruch nehmen. Sie können beispielsweise erst bis zu sechs Monate vollständig freigestellt werden und danach bis zu 16 Monate reduziert arbeiten, wobei die Gesamtdauer 24 Monate nicht überschreiten darf.
- Ende der Pflegezeit: Bei Änderungen im Pflegebedarf des Angehörigen, wie dem Ende der Pflegebedürftigkeit oder dem Tod des Angehörigen, endet die Pflege- oder Familienpflegezeit vier Wochen nach diesen Umständen. Eine vorzeitige Beendigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden möglich.

* Seit 2024 ist das Pflegeunterstützungsgeld keine einmalige Leistung mehr, sondern soll stattdessen einmal pro Jahr zur Verfügung stehen, sofern jeweils eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 PflegeZG vorliegt.
Weiterführende Links und Informationen
Pflegezeitgesetz im Überblick (AOK-Arbeitgeberservice, 2025)
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (pflege.de, 2025)
Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2020)
Die Familienpflegezeit (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024)
Unterstützungsangebote und Anlaufstellen für pflegende Angehörige
Neben der Pflegeberatung durch Pflegekassen und Pflegestützpunkte gibt es Unterstützung durch zahlreiche Fachstellen. Diese Fachstellen, seit 1998 von der Bayerischen Staatsregierung gefördert, bieten psychosoziale Beratung und begleitende Unterstützung, um pflegende Angehörige zu entlasten und gesundheitlichen Risiken vorzubeugen. Eine umfassende Übersicht und Kontaktdaten dieser Fachstellen für pflegende Angehörige sowie Pflegestützpunkte sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention zu finden.
Es ist wichtig, dass Arbeitgebende diese Anlaufstellen kennen und ihre Beschäftigten darüber informieren, um eine pflegesensible Unternehmens- bzw. Betriebskultur zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern.
Weiterführende Links und Informationen
Unterstützungsangebote und Anlaufstellen für pflegende Angehörige (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 2025)
Leitfaden
Der Kurzleitfaden: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bietet Ihnen praxisorientierte Anleitungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Ergänzt wird er durch fünf Beispiele von Mitgliedern, die praktische Hinweise und Hintergrundinformationen zum Thema Pflege geben.
