Finanzielle Benefits
Geldwerte Leistungen sind finanzielle Vorteile oder Zusatzleistungen, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt bieten. Diese Leistungen können in Form von direkten Zahlungen, Zuschüssen oder anderen finanziellen Vergünstigungen erfolgen und bieten den Mitarbeitenden oft steuerliche Vorzüge. Sie sind ein wirkungsvolles Instrument, um die Attraktivität eines Unternehmens oder Betriebs zu erhöhen und die Zufriedenheit der Beschäftigten zu fördern. Bei der Umsetzung finanzieller Benefits wird empfohlen, vorher Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen. Beispiele für geldwerte Leistungen sind:
Geldleistungen für Familien
Familienzuwachs bei Mitarbeitenden bringt häufig zusätzliche finanzielle Herausforderungen mit sich. Arbeitgebende können Familien durch gezielte finanzielle Leistungen unterstützen, etwa in Form von einmaligen Zahlungen anlässlich der Geburt eines Kindes oder durch Bonuszahlungen zu Feiertagen (z. B. Weihnachten) als freiwillige Sonderleistung. Solche Leistungen können sowohl direkt nach der Geburt als auch darüber hinaus gewährt werden, sind vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig und gelten als regulärer Arbeitslohn.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Mit Angeboten im Bereich der betrieblichen Kinderbetreuung unterstützen Sie Ihre Beschäftigten dabei, früher aus der Elternzeit zurückzukehren, ihre Arbeitszeit zu erhöhen oder ihren Arbeitsalltag individueller zu gestalten – ein Gewinn sowohl für Eltern als auch für Arbeitgebende. Ein attraktives Betreuungsangebot trägt zudem dazu bei, qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an Unternehmen und Betriebe zu binden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Zuschüsse: Unternehmen und Betriebe können die Kosten der Kinderbetreuung durch finanzielle Zuschüsse unterstützen. Für nicht schulpflichtige Kinder in Kita, Kindergarten oder bei Tagespflegepersonen sind Zuschüsse steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG), wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Zuschuss darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
- Betriebliche Kinderbetreuung: Arbeitgebende können Betriebskitas und -kindergärten mit gültiger Betriebserlaubnis selbst betreiben und so die Anzahl der Betreuungsplätze als auch die Öffnungszeiten an die Bedürfnisse der Beschäftigten anpassen.
- Notfallbetreuung: Durch Kooperationen mit Familienservices haben Arbeitgebende die Möglichkeit, in Betreuungsengpässen zügig geeignete Betreuungspersonen zu vermitteln und so ihre Mitarbeitenden wirksam zu entlasten. Wenn die Betreuung aus zwingenden beruflichen Gründen notwendig ist, können Arbeitgebende bis zu sechshundert Euro pro Jahr und Beschäftigten steuerfrei übernehmen (gemäß § 3 Nr. 34a EStG).
- Ferienbetreuung: Die Schulferien stellen eine besondere Herausforderung für die Kinderbetreuung dar, da oft bis zu 13 Wochen Ferien auf weniger als sechs Wochen Urlaub der Eltern treffen. Viele Kitas schließen zudem in dieser Zeit. Unternehmen und Betriebe können ihre Mitarbeitenden unterstützen, indem sie gemeinsam mit lokalen Partnern wie Jugendämtern, Vereinen oder anderen Firmen Ferienangebote schaffen oder bestehende Programme nutzen. Die Kosten für Kurzzeit-, Notfall- oder Ferienbetreuung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung: Unternehmen und Betriebe können ihre Mitarbeitenden bei der Betreuungssuche durch private oder öffentliche Familiendienstleister unterstützen, die z. B. Babysitter oder Tagesmütter vermitteln und bei Bedarf beraten. Bei Übernahme von anfallenden Kosten aus Beratungs- und Vermittlungsleistungen durch Arbeitgebende sind diese steuerfrei (§ 3 Nr. 34a EStG).
Finanzielle und technische Unterstützung für Homeoffice
Homeoffice erleichtert Mitarbeitenden mit Familienverantwortung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unternehmen und Betriebe können ihre Beschäftigten auf unterschiedliche Weise beim Arbeiten im Homeoffice unterstützen. So ist es beispielsweise möglich, die erforderliche technische Ausstattung wie Laptop, Bildschirm oder Bürostuhl bereitzustellen. Erfolgt dies, ohne dass die Geräte in das Eigentum der Beschäftigten übergehen, bleibt die Leistung für die Beschäftigten steuerfrei. Darüber hinaus können Arbeitgeber auch Zuschüsse zur individuellen Arbeitsplatzgestaltung gewähren.
Vorteile und Vergünstigungen für Angestellte
Gezielte materielle Zusatzleistungen sind ein vielseitiges Instrument zur Mitarbeitendenmotivation, da sie direkt die Lebensqualität verbessern und die Bindung an das Unternehmen oder den Betrieb stärken. Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr, etwa zum Deutschlandticket, oder Essenszuschüsse tragen dazu bei, die finanzielle Belastung im Familienalltag zu verringern. Gerade Familien mit Kindern profitieren von geringeren Mobilitäts- und Verpflegungskosten, was die Lebensqualität unmittelbar verbessert. Solche Leistungen können über den monatlichen steuerfreien Sachbezug von bis zu 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gewährt werden. Zuschüsse zu Gesundheitskursen, Fitnessangeboten oder Vorsorgeuntersuchungen (steuerfrei bis 600 € pro Jahr, § 3 Nr. 34 EStG) unterstützen die körperliche und mentale Gesundheit der Mitarbeitenden. Ein gutes Gesundheitsmanagement stärkt die Resilienz, beugt stressbedingten Ausfällen vor und hilft Eltern, den vielfältigen Anforderungen von Familie und Beruf dauerhaft gerecht zu werden. Leistungen wie finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten, Zuschüsse zu schulischen Ausgaben oder kleine Anerkennungen wie „Windelgeld“ erleichtern Familien die Organisation und Finanzierung des Alltags. Sie zeigen zugleich, dass das Unternehmen die unterschiedlichen Lebenssituationen seiner Mitarbeitenden wertschätzt und gezielt auf familiäre Bedürfnisse eingeht. Auch wenn solche Leistungen steuerlich in der Regel wie reguläre Lohnbestandteile behandelt werden, tragen sie zu einem positiven, familienfreundlichen Betriebsklima bei.
