Maßnahmen
Ferienbetreuung
Ferienzeiten stellen Eltern durch z. B. Schließzeiten von Kindertageseinrichtungen vor die Herausforderung, Familie und Beruf zu vereinen. Arbeitgebende können Ihre Beschäftigten mit verschiedenen Maßnahmen gezielt unterstützen. Davon profitieren auch Sie, denn gut organisierte Angebote, reduzieren Ausfallzeiten und tragen dazu bei, dass sich Urlaubszeiten gleichmäßiger über das Jahr verteilen. Eltern müssen ihren Urlaub dadurch nicht zwingend in den Schulferien nehmen, was die Planungssicherheit und Personalverfügbarkeit im Unternehmen oder Betrieb verbessert. Gleichzeitig sind anfallende Kosten abzugsfähige Betriebsausgaben. Mögliche Maßnahmen und Angebote für Ferienzeiten, sind:
- Kooperationen: Durch Partnerschaften mit externen Anbietern von Ferienbetreuungsprogrammen können Sie ein vielfältiges Betreuungsangebot bereitstellen, ohne sich selbst mit administrativen Aufgaben beschäftigen zu müssen. Um passende Programme in Ihrer Region zu finden, können sich Arbeitgebende beispielsweise bei kommunalen Jugendämtern, regionalen Familienportalen oder bei Trägern von Feriencamps informieren.
- Finanzielle Unterstützung: Unterstützung durch finanzielle Mittel hilft Ihren Mitarbeitenden bei der Inanspruchnahme externer Ferienbetreuungsangebote und verhindert möglicherweise Betreuungsengpässe in der Ferienzeit. Dies kann beispielsweise in Form von Zuschüssen zu Ferienprogrammen, der Übernahme von Betreuungskosten für einzelne Tage oder durch Kooperationen mit lokalen Betreuungseinrichtungen erfolgen.
- Ferienprogramme: Die Organisation von eigenen Workshops oder Ferienprogrammen für die Kinder Ihrer Mitarbeitenden stärkt das Gemeinschaftsgefühl und bietet eine zuverlässige Betreuungslösung.
Weiterführende Links und Informationen
Betriebliche Ferienbetreuung Leitfaden (IHK Nürnberg, 2021)
Kurzleitfaden: Innerbetriebliche Ferienbetreuung (Familienpakt Bayern, 2022)
Betriebliche Ferienbetreuung – Ein Praxisleitfaden für Unternehmen (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, 2022)
To-do-Liste Innerbetriebliche Ferienbetreuung (Familienpakt Bayern, 2022)
Betriebliche Kindertagesstätte
Die Einrichtung einer betrieblichen Kindertagesstätte ermöglicht es, die hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu decken. Dies führt zu motivierten Mitarbeitenden, reduziert Fehlzeiten und unterstützt flexible Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach der Elternzeit. Gleichzeitig stärkt es die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen oder den Betrieb und verbessert das Image als familienfreundliche Arbeitgebende nach innen und außen. Bei der Umsetzung sind folgende Maßnahmen zu beachten:
- Voraussetzungen: Umfragen und Bedarfsanalysen helfen Ihnen, den Bedarf an Betreuungsplätzen und die Altersstruktur der Kinder Ihrer Mitarbeitenden zu ermitteln. So können Sie maßgeschneiderte Betreuungsangebote entwickeln, die mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen und gleichzeitig den benötigten Umfang und die Ausstattung der Räumlichkeiten anpassen.
- Individuelle Betreuung: Betreuungsverträge mit den Eltern ermöglichen eine passgenaue Betreuung, welche auf die Bedürfnisse von Familien und Kindern zugeschnitten sind.
- Tagespflegepersonen: Eine flexible Betreuungsform ist die Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen dürfen. Unternehmen und Betriebe können geeignete Räumlichkeiten bereitstellen und ggf. Zuschüsse zum Tagespflegeentgelt leisten. Auch eine Anstellung der Tagespflegeperson im Betrieb ist möglich. Kooperationen mit ortsansässigen Tageselternvereinen und Jugendämtern können zusätzlich die Qualifikation und Unterstützung der Tagespflegepersonen sichern und eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten.
- Großtagespflege: Großtagespflegen, in denen mehrere Tagespflegepersonen gemeinsam bis zu zehn Kinder betreuen, können eine gute Alternative oder Ergänzung zur klassischen Kinderbetreuung sein. Arbeitgeber können diese Form ähnlich wie bei Tagespflegepersonen unterstützen, indem sie geeignete Räumlichkeiten bereitstellen oder finanzielle Zuschüsse leisten. Auch hier können Kooperationen mit Tageselternvereinen oder Jugendämtern die Betreuung und Qualifikation der beteiligten Personen sichern. Die Großtagespflege bietet eine familiennahe Betreuung mit geringeren baulichen Anforderungen als eine klassische Kita.
- Mini-Kita: Die Mini-Kita ist eine staatlich geförderte Einrichtung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und kann bis zu zwölf Kinder gleichzeitig betreuen. Sie bietet mehr Flexibilität als Großtagespflegen und ermöglicht den Einsatz qualifizierter Kindertagespflegepersonen mit Zusatzqualifikation oder pädagogischer Fachkräfte. Arbeitgebende können die Einrichtung selbst betreiben oder in Kooperation mit freien Trägern und Organisationen realisieren. Ist der Betreuungsbedarf von Kindern der Mitarbeitenden sehr gering oder schwankend, können Kooperationen mit anderen Unternehmen, Betrieben oder öffentlichen Institutionen eine effiziente Lösung sein. Mehrere Partner schließen sich zusammen, um gemeinsam eine Kindertageseinrichtung aufzubauen, wodurch sich Investitions- und Betriebskosten teilen lassen und die Umsetzung für jedes einzelne Unternehmen bzw. jeden einzelnen Betrieb erleichtert wird. Für die Planung, Umsetzung und Finanzierung von Mini-Kitas oder kooperativen Lösungen stehen Arbeitgebenden verschiedene Fördermöglichkeiten offen. So gibt es häufig staatliche Programme, etwa BMFSFJ-Investitionskostenzuschüsse, Landesprogramme oder EU-Fördermittel. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Stellen lohnt sich, ebenso wie die Kontaktaufnahme zu kommunalen Jugendämtern, Landesförderstellen, lokalen Bündnissen für Familie oder Fachverbänden für Kindertagesbetreuung, um Informationen zu Betriebserlaubnis, Zuschüssen und organisatorischer Unterstützung zu erhalten.
Weiterführende Links und Informationen
Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen Kindertagesbetreuung (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, o. D.)
PLATZ DA für die kleinsten im Betrieb (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, 2021)
Betriebliche Kinderbetreuung (Familienpakt Bayern, 2024)
Belegplätze
Belegplätze sind von Unternehmen oder Betrieben finanzierte, fest reservierte Betreuungsplätze in Kitas oder bei Tagespflegepersonen. Belegplatzlösungen bieten eine flexible Möglichkeit zur Kinderbetreuung und können besonders für kleinere und mittlere Unternehmen und Betriebe mit einem geringeren Bedarf an Betreuungsplätzen vorteilhaft sein. Um Belegplätze effektiv zu nutzen, können Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:
- Vertragliche Vereinbarungen: Im Vorfeld abgeschlossene Verträge mit den Betreuungseinrichtungen sind wichtig, um Details der Kooperation festzulegen und sicherzustellen, dass feste Absprachen getroffen werden, die auch einen wechselnden Bedarf berücksichtigen.
- Finanzielle Unterstützung: Die Förderung von externen Betreuungseinrichtungen durch Zuschüsse zu Investitions- und Betriebskosten oder durch die Bereitstellung von Immobilien könnte ein Zeichen Ihres Engagements als unterstützender Arbeitgebender sein und das soziale Profil des Unternehmens bzw. des Betriebs stärken.
Weiterführende Links und Informationen
Kurzleitfaden: Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (Familienpakt Bayern, 2024)
Eltern-Kind-Zimmer
Ein Eltern-Kind-Zimmer im Unternehmen oder Betrieb bietet eine niederschwellige Lösung, wenn die reguläre Kinderbetreuung kurzfristig ausfällt oder zur Überbrückung einzelner Schließtage wie beispielsweise dem Buß- und Bettag. In diesen separaten Räumen können Eltern ihre Kinder mit zur Arbeit bringen und selbst betreuen. Auf diese Weise können Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Arbeit nachgehen, während die Betreuung ihrer Kinder gewährleistet ist. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Lösung nur für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsumgebungen geeignet ist und keine dauerhafte Betreuungsoption ersetzt. Gleichzeitig zeigt diese Maßnahme den Mitarbeitenden, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen oder Betrieb ernst genommen wird. Bei der Einrichtung eines solchen Eltern-Kind-Zimmers empfehlen wir auf folgende Punkte zu achten:
- Ausstattung des Eltern-Kind Raumes: Der Eltern-Kind-Raum sollte so gestaltet sein, dass sowohl Eltern als auch Kinder ihn gleichermaßen nutzen können. Sinnvoll ist eine Ausstattung mit altersgerechtem Spielzeug und Büchern, einem PC-Arbeitsplatz sowie bequemen Sitz- und Rückzugsmöglichkeiten, um Arbeiten und Kinderbetreuung bestmöglich zu kombinieren.
- Sicherheitsvorkehrungen: Sorgen Sie für die notwendige Sicherheit im Eltern-Kind-Raum und stellen Sie den entsprechenden Versicherungsschutz bereit, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.
- Nutzungsvereinbarung: Eine klare Rahmenvereinbarung mit den Eltern hilft, Aufsichtspflichten und Nutzungsbedingungen transparent zu regeln, und unterstützt eine reibungslose Nutzung des Raums.
Weiterführende Links und Informationen
Haftungsregelungen für Eltern-Kind-Zimmer innerhalb des Unternehmens (Familienpakt Bayern, 2019)
Kinderbetreuungskostenzuschuss
Indem Sie Ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten für Kinder unter sechs Jahren gewähren, profitiert sowohl das Unternehmen oder der Betrieb durch steuerliche Vorteile als auch die Mitarbeitenden durch eine wertvolle Entlastung bei der Kinderbetreuung. Um den Kinderbetreuungskostenzuschuss optimal zu implementieren, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Steuerfreie Vorteile: Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten sind gemäß § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes für nicht schulpflichtige Kinder unter sechs Jahren steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie stellen somit eine attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung dar, da sowohl Mitarbeitende als auch das Unternehmen bzw. der Betrieb von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Die Voraussetzung ist hierbei, dass die Leistung zusätzlich zum Gehalt erfolgt und es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt. Die Beschäftigten müssen zudem die Betreuungskosten nachweisen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten, um alle Voraussetzungen korrekt zu erfüllen.
- Förderung für schulpflichtige Kinder: Auch wenn Zuschüsse zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, können Sie diese als Betriebskosten absetzen. Dies bietet weiterhin finanzielle Entlastung und zeigt Ihre Unterstützung für die Mitarbeitenden. Auch hier kann eine vorherige Abstimmung mit dem Steuerberater sinnvoll sein.
Weiterführende Links und Informationen
Hintergründe Leistungen zur Kinderbetreuung steuer- und sozialversicherungsfrei (Die Techniker, 2024)
Kinderbetreuungskosten: Übernahme durch Arbeitgeber (Informationsportal Arbeitgeber Sozialversicherung, 2020)
Leitfaden
Der Kurzleitfaden: Innerbetriebliche Ferienbetreuung bietet Ihnen praxisorientierte Strategien zur Implementierung flexibler Betreuungslösungen während der Ferienzeiten. Ergänzt durch wertvolle Best Practices, erhalten Sie ein umfassendes Bild zu den verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Ferienbetreuung.
Zusätzlich stellt der Kurzleitfaden: Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung umfassende Konzepte für eine betriebliche Kinderbetreuung vor. Außerdem zeigt dieser Leitfaden erprobte Unternehmensbeispiele.
