Wir fassen zusammen: Öffnung von Kinderbetreuungen; Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben; Touristische Dienstleistungen; Wiederaufbau-Plan von Deutschland und Frankreich
Nachrichten
In der aktuellen Situation stehen Arbeitgeber vor besonderen Herausforderungen. Sie sind dazu verpflichtet, ein Hygienekonzept im Unternehmen umzusetzen und die Gefährdung für die Beschäftigten zu mindern, an Covid-19 zu erkranken. Ein außerordentlicher Schutz gilt hierbei für schwangere und stillende Mütter.
Das „Hochfahren“ der Kinderbetreuungseinrichtungen wird schrittweise erfolgen, der Kreis der betreuten Kinder wird behutsam erweitert - um Infektionswege verfolgen zu können. Die privat organisierte Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ist seit gestern erlaubt. Erste Kitas dürfen ab 11. Mai 2020 öffnen.
