Im Rahmen der familienfreundlichen Maßnahmen eines Unternehmens findet die Idee des Eltern-Kind-Raumes häufig Anklang. Dieser ermöglicht den Eltern die Überbrückung kurzfristiger Betreuungsnotfälle und schafft Entlastung. Obgleich die Einrichtung eines Eltern-Kind- Raumes viele Vorteile bietet, geht diese oftmals mit der Frage zur Aufsichtspflicht sowie zur Haftung im Schadensfall einher.
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Der „Familienpakt Bayern“, mit über 900 Mitglieds-Unternehmen das bayernweite Netzwerk zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wächst weiter. Heute begrüßten Bayerns Familienstaatssekretärin Carolina Trautner und Thorsten Freudenberger, Landrat des Landkreises Neu-Ulm, im Rahmen einer feierlichen Urkundenübergabe zwölf neue Mitglieder im „Familienpakt Bayern“.
Die Gespräche junger Eltern drehen sich um vieles – manchmal auch die Frage, ob ein anderer Arbeitgeber besser zur neuen Lebensphase passt. Die Elternzeit wird deshalb immer wieder auch genutzt um über einen Jobwechsel nachzudenken. Zwar ist laut einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten, im Zeitraum 2002 bis 2016 gestiegen, jedoch zeigen die Zahlen, dass in Punkto Familienfreundlichkeit noch Luft nach oben ist.
Auswertungen des DGB-Index Gute Arbeit von 2018 zeigen, wie wichtig die Bewegung hin zu einer pflegebewussten Personalpolitik ist. Immerhin haben derzeit rund 9 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Pflegeverantwortung. Viele von ihnen wünschen sich eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
