Schwangere und stillende Frauen stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Mit Wirkung zum 01.Januar 2018 sind im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG) Änderungen in Kraft getreten, die den Entwicklungen der modernen Arbeitswelt Rechnung tragen sollen.
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Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen familienfreundliche Maßnahmen? Sie fühlen Sich bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gut unterstützt? Dann nutzen Sie das neue Angebot des Familienpakt Bayern und schlagen über das Online-Formular unter www.familienpakt-bayern.de Ihren Arbeitgeber als Mitglied vor.
Liebe Netzwerk-Mitglieder,
Mit unseren Kurzleitfäden zu unterschiedlichen Bereichen aus dem Themenfeld „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ möchten wir von der Servicestelle Familienpakt Bayern, Ihnen kurze, praxisorientierte Publikationen an die Hand geben, die Sie bei der Planung und Umsetzung familienfreundlicher Personalmaßnahmen unterstützen sollen.
Der Familienpakt Bayern begrüßt sein 400. Mitglied!
„Nur wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anforderungen ihres Privatlebens mit denen ihres Arbeitsplatzes sinnvoll und zurfriedenstellend verbinden können, werden sie professionell bei unseren Kunden auftreten.“
...so die Aussage der T.CON GmbH & Co. KG, die als 400. Mitglied der bayernweiten Initiative des Familienpakts Bayern beigetreten ist.
