Familienpakt Netzwerk
Bereits eine Vielzahl von Arbeitgeberinnen und -gebern – ob öffentlich oder privatwirtschaftlich – sind als Mitglied dem Familienpakt Bayern beigetreten und bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich in ihrem Arbeitsalltag für eine familienbewusste Personalpolitik einsetzen. Eine Übersicht der Mitglieder im Familienpakt Bayern finden Sie hier:
Landbäckerei Kerscher GmbH
Wir, die Landbäckerei Kerscher GmbH, sind ein erfolgreiches, handwerksorientiertes und familiengeführtes Filialunternehmen mit 19 Filialen und 150 Mitarbeitern im Landkreis Passau und blicken auf eine fast 100-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Familienfreundlichkeit steht für uns seit Generationen an erster Stelle. Komm ins Team!
Landesarbeitsgericht München
Das Landesarbeitsgericht entscheidet als oberes Landesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es dient mit seinen Entscheidungen der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für die Beschäftigten haben beim Landesarbeitsgericht München seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Durch eine große Flexibilität vor allem bei der Arbeitszeitgestaltung, aber auch beim Arbeitsort (Homeoffice) wird es den Beschäftigten ermöglicht, die Anforderungen eines lebendigen Familienalltags mit einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit zu verbinden. Die Wertschätzung sozialer Kompetenzen, familienfreundliche Fortbildungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote sorgen ergänzend dafür, dass Familienengagement und berufliche Entwicklung nebeneinander möglich sind.
Landesarbeitsgericht Nürnberg
Das Landesarbeitsgericht ist ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit und insoweit integraler Bestandteil der gesetzlichen Rechtsordnung. Es dient mit seinen Entscheidungen der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für die Beschäftigten haben beim Landesarbeitsgericht Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Regelmäßig wird - auch außerhalb der gesetzlichen Notwendigkeit - ein Gleichstellungskonzept erstellt.
Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth ist die zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Mit seinen Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth (Außenstellen Selb und Kemnath), Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie dem Bayerischen Landesjugendamt (München) und der Außenstelle in Nördlingen ist das ZBFS in allen Regierungsbezirken für die Menschen vor Ort da. Ein fairer, respektvoller Umgang mit dem Bürger und transparente Entscheidungen prägen die Arbeit des ZBFS. Die Generationenbehörde ZBFS ist zuständig für die Familienförderung, überörtliche Kinder- und Jugendhilfe, die Feststellung der Schwerbehinderung, die berufliche Integration behinderter Menschen, die Entschädigung von Gewaltopfern, für Förderungen und Erstattungsleistungen aus EU- und Landesmitteln, den Maßregelvollzug sowie die öffentliche rechtliche Unterbringung. Ziel ist es auch, die Motivation des Personals zu erhalten und die Bindung zu festigen. Ferner: das betriebliche Gesundheitsmanagement mit erweiterten Angeboten fortzuführen. Außerdem: das Bewusstsein für ein „Geben und Nehmen" mit einem Ausgleich zwischen den Beschäftigten mit und ohne familiäre Aufgaben zu ermöglichen. Wir wollen die Zusammenarbeit nach innen festigen und optimieren und Netzwerke nach außen ausbauen.
Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks
Der Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks (LIV) vertritt als Berufsverband die Interessen des Friseurhandwerks. Er ist eine juristische Person des privaten Rechts und untersteht dem Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde.
Mitglieder des LIV sind 58 bayerische Friseurinnungen mit einer Gesamtmitgliederzahl von rund 3800 Friseurbetrieben. Der Aufgabenschwerpunkt des LIV liegt in der Vertretung friseurspezifischer Interessen gegenüber Behörden und Politik. Im Einzelnen sind dies die Mitwirkung an den grundlegenden Regeln der Berufsausbildung, das Aushandeln von Lohn- und Manteltarifverträgen für Auszubildende und Arbeitnehmer sowie rechtliche Information der Mitgliedsbetriebe, Öffentlichkeitsarbeit und politische Interessenvertretung.
Landhaus Tanner
Landkreis Amberg-Sulzbach
Wir sind eine kommunale Gebietskörperschaft und wollen und werden auch in Zukunft als attraktiver öffentlicher Arbeitgeber auch eine möglichst familienfreundliche Personalpolitik im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten anstreben.
Landkreis Ansbach
Der mit knapp 2.000 km² flächenmäßig größte Landkreis Bayerns hat sich seit seiner Geburtsstunde im Jahr 1972 sehr gut entwickelt. In den 58 Gemeinden mit fast 1.000 Ortsteilen leben derzeit rund 183.000 Einwohner. In mehr als 5.000 Unternehmen arbeiten über 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Den Landkreis Ansbach prägen drei renommierte Hochschulen, landschaftliche und touristische Kleinode, kulturelle Höhepunkte sowie engagierte Ehrenamtliche. Der Landkreis Ansbach steht damit für beste Lebens- und Arbeitsbedingungen. Für die Verwaltung der vielfältigen Aufgaben der Gebietskörperschaft Landkreis Ansbach ist insbesondere das Landratsamt Ansbach zuständig. Dieses ist ein moderner Dienstleister mit Doppelfunktion. Sowohl als Staats- als auch als Landkreisbehörde erfüllt es eine Vielzahl von Aufgaben. Die Bandbreite reicht dabei von der Gestaltung von 27 Schulen über den Krankenhausverbund ANregiomed, zwei Senioren- und Pflegeheime sowie den Bau und Erhalt von rund 600 km Kreisstraßen, bis hin zur Abfallwirtschaft, Sozial- und Jugendhilfe, Kraftfahrzeugzulassung und Bauaufsicht. Das serviceorientierter und effektiver Dienstleister steht das Landratsamt im Internet unter www.landkreis-ansbach.de rund um die Uhr zur Verfügung.
