Familienpakt Netzwerk

Bereits eine Vielzahl von Arbeitgeberinnen und -gebern – ob öffentlich oder privatwirtschaftlich – sind als Mitglied dem Familienpakt Bayern beigetreten und bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich in ihrem Arbeitsalltag für eine familienbewusste Personalpolitik einsetzen. Eine Übersicht der Mitglieder im Familienpakt Bayern finden Sie hier:

Landesarbeitsgericht Nürnberg

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Das Landesarbeitsgericht ist ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit und insoweit integraler Bestandteil der gesetzlichen Rechtsordnung. Es dient mit seinen Entscheidungen der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für die Beschäftigten haben beim Landesarbeitsgericht Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Regelmäßig wird - auch außerhalb der gesetzlichen Notwendigkeit - ein Gleichstellungskonzept erstellt.

Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth ist die zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Mit seinen Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth (Außenstellen Selb und Kemnath), Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie dem Bayerischen Landesjugendamt (München) und der Außenstelle in Nördlingen ist das ZBFS in allen Regierungsbezirken für die Menschen vor Ort da. Ein fairer, respektvoller Umgang mit dem Bürger und transparente Entscheidungen prägen die Arbeit des ZBFS. Die Generationenbehörde ZBFS ist zuständig für die Familienförderung, überörtliche Kinder- und Jugendhilfe, die Feststellung der Schwerbehinderung, die berufliche Integration behinderter Menschen, die Entschädigung von Gewaltopfern, für Förderungen und Erstattungsleistungen aus EU- und Landesmitteln, den Maßregelvollzug sowie die öffentliche rechtliche Unterbringung. Ziel ist es auch, die Motivation des Personals zu erhalten und die Bindung zu festigen. Ferner: das betriebliche Gesundheitsmanagement mit erweiterten Angeboten fortzuführen. Außerdem: das Bewusstsein für ein „Geben und Nehmen" mit einem Ausgleich zwischen den Beschäftigten mit und ohne familiäre Aufgaben zu ermöglichen. Wir wollen die Zusammenarbeit nach innen festigen und optimieren und Netzwerke nach außen ausbauen.

Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks

Der Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks (LIV) vertritt als Berufsverband die Interessen des Friseurhandwerks. Er ist eine juristische Person des privaten Rechts und untersteht dem Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde.

Mitglieder des LIV sind 58 bayerische Friseurinnungen mit einer Gesamtmitgliederzahl von rund 3800 Friseurbetrieben. Der Aufgabenschwerpunkt des LIV liegt in der Vertretung friseurspezifischer Interessen gegenüber Behörden und Politik. Im Einzelnen sind dies die Mitwirkung an den grundlegenden Regeln der Berufsausbildung, das Aushandeln von Lohn- und Manteltarifverträgen für Auszubildende und Arbeitnehmer sowie rechtliche Information der Mitgliedsbetriebe, Öffentlichkeitsarbeit und politische Interessenvertretung.

Landhaus Tanner

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Unsere Dienstpläne werden dauerhaft mit den Mitarbeitern abgestimmt. Die Schichten werden um den Mitarbeiter organisiert, damit er Familie und Beruf organisieren kann. Einige Mitarbeiter haben daher feste Arbeitstage und Freitage. 3x im Jahr machen wir daher auch Betriebsferien während der Bayerischen Schulferien um für eine ausgeglichene Work-Live-Balance zu sorgen.

Landkreis Amberg-Sulzbach

Wir sind eine kommunale Gebietskörperschaft und wollen und werden auch in Zukunft als attraktiver öffentlicher Arbeitgeber auch eine möglichst familienfreundliche Personalpolitik im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten anstreben.

Landkreis Ansbach

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Der mit knapp 2.000 km² flächenmäßig größte Landkreis Bayerns hat sich seit seiner Geburtsstunde im Jahr 1972 sehr gut entwickelt. In den 58 Gemeinden mit fast 1.000 Ortsteilen leben derzeit rund 183.000 Einwohner. In mehr als 5.000 Unternehmen arbeiten über 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Den Landkreis Ansbach prägen drei renommierte Hochschulen, landschaftliche und touristische Kleinode, kulturelle Höhepunkte sowie engagierte Ehrenamtliche. Der Landkreis Ansbach steht damit für beste Lebens- und Arbeitsbedingungen. Für die Verwaltung der vielfältigen Aufgaben der Gebietskörperschaft Landkreis Ansbach ist insbesondere das Landratsamt Ansbach zuständig. Dieses ist ein moderner Dienstleister mit Doppelfunktion. Sowohl als Staats- als auch als Landkreisbehörde erfüllt es eine Vielzahl von Aufgaben. Die Bandbreite reicht dabei von der Gestaltung von 27 Schulen über den Krankenhausverbund ANregiomed, zwei Senioren- und Pflegeheime sowie den Bau und Erhalt von rund 600 km Kreisstraßen, bis hin zur Abfallwirtschaft, Sozial- und Jugendhilfe, Kraftfahrzeugzulassung und Bauaufsicht. Das serviceorientierter und effektiver Dienstleister steht das Landratsamt im Internet unter www.landkreis-ansbach.de rund um die Uhr zur Verfügung.

Landkreis Augsburg

Familienfreundlichkeit wird im Landratsamt Augsburg durch gezielte interne Strukturen gewährleistet. Das Fundament ist eine flexible Arbeitszeitregelung ohne Kernzeiten. Hinzu kommen individuell zugeschnittene Teilzeitmodelle kombiniert mit modernen Formen flexibler Telearbeit. Themenbezogene Angebote, wie zum Beispiel Seminare für Führungs- und Nachwuchsführungskräfte, ein betriebliches Gesundheitsmanagement oder zum Thema Pflege und Beruf bilden die Säulen unserer Philosophie.
2013 erhielt das Landratsamt das Zertifikat audit berufundfamilie. Hierzu wurden Ziele und Maßnahmen definiert. 2016 erfolgt die Rezertifizierung.

Landkreis Deggendorf

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Der Landkreis Deggendorf ist ein moderner Arbeitgeber für mehr als 580 Menschen. Eine intakte Familie ist wichtig für unsere Fesellschaft, aber auch die Basis für gute Leistungen in der Arbeit. Der "Arbeitgeber Landrkeis Deggendorf" ermöglicht insbesondere durch flexible Arbeitszeiten, eine familiengerechte Urlaubsplanung, das Ermöglichen von Heimarbeit, aber auch durch Planung möglicher Arbeitsplätze für so genannte Rückkehrer/innen, dass die Mitarbeiter/innen auf die familiären Bedürfnisse reagieren können.